Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Tel: +423 230 22 40 
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Dolmetscherangebote für fremdsprachige Personen


Der diskriminierungsfreie Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen ist ein zentrales menschenrechtliches Anliegen. Dazu bestehen Aufklärungs- und Informationspflichten auch für fremdsprachige Personen. Dies zu erfüllen, kann in der Praxis eine grosse Herausforderung darstellen. Abgesehen von sprachlichen Hürden sind auch die Konzepte von Gesundheit und Krankheit sowie Vorstellungen von heilenden Therapien kulturell verschieden. Mit interkulturellen Dolmetscherinnen und Dolmetscher können diese Barrieren abgebaut werden. Sie helfen Symptome, Befunde, Behandlungsmethoden oder gesundheitlich relevante Empfehlungen kulturell einzuordnen. Dies fördert die Akzeptanz für eine Behandlungsempfehlung und für die korrekte Umsetzung und trägt zum Behandlungserfolg bei.

Nach Abschluss eines zweijährigen Pilotprojekts «Interkulturelles Dolmetschen in Arztpraxen in Liechtenstein“, welches Dolmetschende für medizinische Konsultationen vermittelte und finanzierte, wurde diese Dienstleistung im April unbefristet in den Leistungskatalog des Amtes für Gesundheit übernommen. Zwar musste das Angebot aus finanziellen Gründen kurzfristig zwischen Mitte Juni und Oktober ausgesetzt werden, wurde anschliessend aber wieder aufgenommen. 

Der VMR erstellte zuhanden der Projektpartner und der Regierung einen Abschlussbericht mit einer Evaluation des Pilotprojekts. Darin gab er sechs Empfehlungen ab. Mit der Übernahme des Angebots durch das Land Liechtenstein wurde die erste Empfehlung im Berichtsjahr umgesetzt. Weiters empfiehlt er den Einsatz der Dolmetscherangebote auch in der Psycho- und Physiotherapie sowie die Ausweitung auf andere gesellschaftliche Bereiche (z.B. Bildung, Soziales). Mittelfristig soll die Finanzierung und der Einsatz von Dolmetscherangeboten in der gesamten Verwaltung harmonisiert, ihre Wirkung langfristig gemessen und das Angebot breit bekannt gemacht werden. 

Einiges konnte bereits umgesetzt werden. So wurde in den Liechtensteiner Schulen das einheitliche Kommunikations-Tool „Klapp“ eingeführt, mit welchem zwischen Lehrpersonen und dem Schulamt sowie Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten kommuniziert werden kann. Durch die automatische Übersetzung in verschiedene Sprachen vereinfacht es v.a. die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis von fremdsprachigen Familien. Ausserdem werden neu bei Elterngesprächen Dolmetschende zur Verfügung gestellt. Schliesslich wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sich mit der Vereinheitlichung der Dolmetscherangebote in der Landesverwaltung befasst.

 

Abbildung: Das Amt für Gesundheit führt das Dolmetscherangebot nach einem zweijährigen Pilotprojekt des VMR permanent weiter. Das ist ein wesentliche Beitrag zum Recht auf Gesundheit und zur Integrationsförderung. Foto: Liechtensteiner Vaterland 


 

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Liechtenstein soll:

Das Dolmetscherangebot in Arztpraxen auf alle Gesundheitsdienstleistungen und weitere Gesellschaftsbereiche ausweiten. Die Finanzierung vereinheitlichen werden und das Angebot bekannter machen.

 

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