Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Menschenrechtsschutz

Menschenrechtsschutz

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Menschenrechte können eingeklagt werden. Wie bei anderen Rechtsverletzungen ist eine Anzeige bei der Polizei der erste Schritt. Nicht alle Menschenrechte sind aber direkt einklagbar und manchmal ist der rechtliche Weg nicht der einzig mögliche. Beratungsstellen können helfen, die Situation einzuordnen.
 

Der Verein für Menschenrechte nimmt alle Menschenrechtsanliegen entgegen. Er berät und unterstützt Personen, die Menschenrechtsverletzungen erfahren oder beobachtet haben.

Weitere Beratungsstellen sind die Opferhilfestelle, das Frauenhaus, die infra, der Verein für Männerfragen, der Behindertenverband oder integration.li.

Wenn die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt wurden, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig. Einzelpersonen können dort Klage erheben. Dafür müssen jedoch zuvor alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Dann kann innert sechs Monaten eine Klage vor dem EGMR eingereicht werden.

Bei Menschenrechten, die in internationalen Übereinkommen garantiert werden, können sich betroffene Personen an die zuständigen Überwachungsausschüsse der Vereinten Nationen wenden. Auch dort gilt mit wenigen Ausnahmen: der Rechtsweg im eigenen Land muss bereits abgeschlossen sein. Ausserdem muss das Land die Zuständigkeit der Ausschüsse anerkennen. Die Ausschüsse prüfen Verletzungen und geben Empfehlungen an den Staat zur Beseitigung der Verletzung ab. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind jedoch nicht verbindlich durchsetzbar.

Liechtenstein hat das Einzel-Beschwerderecht zu folgenden Übereinkommen akzeptiert: Pakt über bürgerliche und zivile Rechte, Kinderrechtskonvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Rassismuskonvention, Antifolterkonvention. Nicht von Liechtenstein anerkannt ist das Einzel-Beschwerderecht unter der Behindertenrechtskonvention.

 

Broschüre EGMR: «Ihre Beschwerde vor dem EGMR»

Merkblatt EGMR: «Ausfüllen des Beschwerdeformulars»

Verfahrensübersicht Individualbeschwerde UNO-Hochkommissariat für
Menschenrechte

 

Zum Beschwerdeformular

 

 

Alicia Längle

Alicia Längle
Geschäftsführerin

Fachbereich Menschenrechts- förderung

+423 230 22 34 Email schreiben

Menschenrechtsbildung

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Menschenrechtsbildung fördert das Verständnis für grundlegende Rechte und Freiheiten. Sie stärkt das Bewusstsein für Gleichberechtigung, Toleranz und Respekt und trägt zu einem verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Zusammenleben bei.

Der VMR führt zusammen mit dem aha und Amnesty International Schweiz seit Jahren Menschenrechts- und Toleranzworkshops an den weiterführenden Schulen durch. In den Workshops lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Menschenrechte, den Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierungen. Sie erfahren, wie Menschenrechte eingefordert und verteidigt werden können und welche Anlaufstellen es in Liechtenstein gibt.

Flyer Menschenrechte Toleranz Workshops

ECRI-Empfehlungen an Liechtenstein 2023

Schul-Workshops Menschenrechte

Schul-Workshops Toleranz

Workshop-Buchung

Kompass – Handbuch zur Menschenrechtsbildung

Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und training

  • Fallbeispiel

     

    Michael* meldet sich beim VMR. Er wünscht, dass der VMR ihm hilft, das Formular für eine Menschenrechtsklage gegen Liechtenstein beim EGMR auszufüllen. Beim Gespräch zeigt sich, dass der Fall von Michael noch nicht von einem liechtensteinischen Gericht beurteilt wurde. Der VMR erläutert, dass Michael ohne einen innerstaatlichen Gerichtsentscheid nicht an den EGMR gelangen kann. Er empfiehlt Michael, eine Rechtsabklärung bei einer Anwältin oder einem Anwalt zu machen und dann zu entscheiden, ob er den Rechtsweg beschreiten möchte. Michael wird sich an einen Anwalt wenden.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Erika* hat ihren Rechtsfall über alle Instanzen bis hin zum EGMR durchgefochten und ein Urteil des EGMR erhalten. Sie ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und möchte weiter gegen die Ungerechtigkeit vorgehen. Sie gelangt an den VMR mit Bitte um Unterstützung. Der VMR erklärt, dass der EGMR-Entscheid nicht mehr angefochten werden kann. Eine Vertrauensanwältin des VMR erklärt Erika den Entscheid des EGMR. In einem Beratungsgespräch zeigt der VMR andere, aussergerichtliche Möglichkeiten auf, um die Ungerechtigkeit anzugehen und eine befriedigende Lösung zu finden. Erika überlegt sich eine innerfamiliäre Mediation.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Familie Rossi* kommt aus Italien. Sie gelangt an den VMR mit einem Behördenentscheid. Sie glaubt, dass hier eine Diskriminierung vorliegt und dass sie ungerecht behandelt wurde, weil sie fremd ist. Der VMR vermittelt ein Gespräch mit der Behörde und begleitet die Familie zum Gespräch. Die Behörde beantwortet alle offenen Fragen der Familie R. und kann erklären, warum der Entscheid so ausfallen musste. Die Familie kann den Entscheid verstehen und sieht, dass keine Diskriminierung oder Willkür vorliegt.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Die Regierung reicht einen neuen liechtensteinischen Bericht beim UNO-Ausschuss zu den Frauenrechten ein. Der VMR konsultiert den staatlichen Bericht mit nichtstaatlichen Organisationen, die mit diesem Thema befasst sind, z. B. dem Frauennetz, der Kinderlobby und dem Verein für Männerfragen. Gemeinsam erstellen sie einen Schattenbericht, in dem die Organisationen ihre Ergänzungen und ihre Kritik am staatlichen Bericht formulieren. Der Schattenbericht wird beim zuständigen UNO-Ausschuss eingereicht, der in seinen Empfehlungen einige Punkte aus dem Schattenbericht aufnimmt. So können nichtstaatlichen Organisationen sich bei ihren Forderungen auch auf die Empfehlungen des Ausschusses stützen.

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Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.

Beschwerdeformular

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

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Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

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