
Menschenrechtsschutz
Menschenrechte können eingeklagt werden. Wie bei anderen Rechtsverletzungen ist eine Anzeige bei der Polizei der erste Schritt. Nicht alle Menschenrechte sind aber direkt einklagbar und manchmal ist der rechtliche Weg nicht der einzig mögliche. Beratungsstellen können helfen, die Situation einzuordnen.
Der Verein für Menschenrechte nimmt alle Menschenrechtsanliegen entgegen. Er berät und unterstützt Personen, die Menschenrechtsverletzungen erfahren oder beobachtet haben.
Weitere Beratungsstellen sind die Opferhilfestelle, das Frauenhaus, die infra, der Verein für Männerfragen, der Behindertenverband oder integration.li.
Wenn die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt wurden, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig. Einzelpersonen können dort Klage erheben. Dafür müssen jedoch zuvor alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Dann kann innert sechs Monaten eine Klage vor dem EGMR eingereicht werden.
Bei Menschenrechten, die in internationalen Übereinkommen garantiert werden, können sich betroffene Personen an die zuständigen Überwachungsausschüsse der Vereinten Nationen wenden. Auch dort gilt mit wenigen Ausnahmen: der Rechtsweg im eigenen Land muss bereits abgeschlossen sein. Ausserdem muss das Land die Zuständigkeit der Ausschüsse anerkennen. Die Ausschüsse prüfen Verletzungen und geben Empfehlungen an den Staat zur Beseitigung der Verletzung ab. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind jedoch nicht verbindlich durchsetzbar.
Liechtenstein hat das Einzel-Beschwerderecht zu folgenden Übereinkommen akzeptiert: Pakt über bürgerliche und zivile Rechte, Kinderrechtskonvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Rassismuskonvention, Antifolterkonvention. Nicht von Liechtenstein anerkannt ist das Einzel-Beschwerderecht unter der Behindertenrechtskonvention.

Alicia Längle
Geschäftsführerin
Fachbereich Menschenrechts- förderung
Menschenrechtsbildung
Menschenrechtsbildung fördert das Verständnis für grundlegende Rechte und Freiheiten. Sie stärkt das Bewusstsein für Gleichberechtigung, Toleranz und Respekt und trägt zu einem verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Zusammenleben bei.
Der VMR führt zusammen mit dem aha und Amnesty International Schweiz seit Jahren Menschenrechts- und Toleranzworkshops an den weiterführenden Schulen durch. In den Workshops lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Menschenrechte, den Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierungen. Sie erfahren, wie Menschenrechte eingefordert und verteidigt werden können und welche Anlaufstellen es in Liechtenstein gibt.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.