Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
Das Formular ist gegen das automatische Ausfüllen von Bots abgesichert. Wenn Sie denken, dass das Formular nicht wie erwartet funktioniert, wenden Sie sich bitte an den Website Inhaber.
Hier finden Sie die Datenschutzinformationen
Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

  • Menschenrechte
    • Freiheitsrechte
    • Migration und Flucht
    • Kinder und Jugendliche
    • Frau und Mann
    • LGBTQIA+
    • Behinderung
    • Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Menschenrechtsschutz
    • Menschenrechte und die Agenda 2030
  • Über Uns
    • Aktuelles
    • Mission
    • Auftrag
    • Organisation
  • Mitgliedschaft
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Berichte
Beschwerde

Logo_VMR_Bunt_mit grauer Schrift_de.svg

  • Menschenrechte
    • Freiheitsrechte
    • Migration und Flucht
    • Kinder und Jugendliche
    • Frau und Mann
    • LGBTQIA+
    • Behinderung
    • Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Menschenrechtsschutz
    • Menschenrechte und die Agenda 2030
  • Über Uns
    • Aktuelles
    • Mission
    • Auftrag
    • Organisation
  • Mitgliedschaft
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Berichte
  • Beschwerde
Migration und Flucht

Migration und Flucht

Barrierefreiheit
Text vorlesen

Migration ist kein neues Phänomen. Seit jeher ist die Menschheit in Bewegung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Allerdings sehen wir heute ein bisher noch nicht dagewesenes Ausmass an menschlicher Mobilität.
 

Migrantinnen und Migranten gibt es in allen Ländern der Welt. Die meisten davon bewegen sich aus eigenem Antrieb, einige werden jedoch durch äussere Umstände zur Migration gezwungen. Die Menschenrechte gelten dabei für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur und Religion. Dazu gehört auch der Schutz vor Rassismus und Intoleranz. 

 

Ausländer- und Passamt

Migration und Integration beim Fachbereich Chancengleichheit

Migrationsstatistik des Amtes für Statistik

Informationsplattform und Beratungsstelle integration.li

Verein Flüchtlingshilfe

 

Christian Blank

Christian Blank
Stv. Geschäftsführer

Fachbereich Migration und Soziales, Kommunikation

+423 236 20 36 Email schreiben

Migration

Barrierefreiheit
Text vorlesen

Auch Liechtenstein erlebt Migration. Ob zur Wohnsitzname mit oder ohne Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, binationale Eheschliessungen, etc.: Liechtenstein ist mit einem Ausländeranteil von rund 24 Prozent ein Einwanderungsland. Hinzu kommen täglich rund 25’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, die in Liechtenstein arbeiten (Stand 31.12.2023). Dies stellt ein kleines Land wie Liechtenstein vor verschiedene Herausforderungen bspw. hinsichtlich Infrastruktur, Integration sowie wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Entwicklung. Ein Instrument, wie Migration weltweit geregelt werden kann, ist der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.

Ausländer- und Passamt

Personenfreizügigkeitsgesetz

Ausländergesetz

Migrationsstatistik des Amtes für Statistik

Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

Integration

Barrierefreiheit
Text vorlesen

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche über Bildung, Arbeit, Sprache, Recht, Religion und Kultur, Freizeit und Alltag erfolgt. Integrationsleistungen werden auf unterschiedlichste Weise erbracht: vom Staat, von den Gemeinden, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Einzelpersonen. Integration ist gelungen, wenn alle Menschen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlaubt, ihre individuellen Potenziale zu nutzen und ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen.

2020 ist die Studie «Integration in Liechtenstein: Sozioökonomische Potentiale und Spannungsfelder» erschienen. Auf ihrer Grundlage wurde 2021 die aktuelle Integrationsstrategie vorgestellt. Die Umsetzung erfolgt durch die Regierung und den Fachbereich Chancengleichheit des Amtes für Soziale Dienste. So wurde der jährliche Integrationsdialog wieder ins Leben gerufen und in Zusammenarbeit mit der infra und der Stiftung Mintegra die Beratungsstelle integration.li geschaffen.

Film Heimat

 

Integrationsstudie 2020

Integrationsstrategie 2021

Integrationsstrategie 2021 in einfacher Sprache

Informationsplattform und Beratungsstelle integration.li

Integration beim Ministerium für Gesellschaft und Kultur

Migration und Integration beim Fachbereich Chancengleichheit

infra-integra für Migrantinnen - Stiftung Mintegra

Flucht und Asyl

Barrierefreiheit
Text vorlesen

Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Menschenrechte sind zentral für Flucht und Asyl, da sie Schutz vor Verfolgung, Folter und unmenschlicher Behandlung garantieren. Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährt das Recht auf Asyl bei Verfolgung. Staaten sind verpflichtet, Flüchtlinge menschenwürdig aufzunehmen, faire Asylverfahren sicherzustellen und nicht in Länder abzuschieben, in denen Gefahr droht (Non-Refoulement-Prinzip). Sie müssen die Würde, Freiheit und Sicherheit aller Menschen wahren, unabhängig von Herkunft oder Status.

Grundlage für das Asylrecht in Liechtenstein ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das Flüchtlingsgesetz von 1998 und das ihm nachfolgende Asylgesetz von 2012. Liechtenstein orientiert sich dabei auch am Schweizer Asylrecht und arbeitet eng mit den Behörden der Bundesverwaltung zusammen. Für die Unterbringung und Betreuung ist gemäss Asylgesetz die Regierung zuständig, die diesen Auftrag seit 1998 per Leistungsvereinbarung an den Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) übergeben hat. Für die Asylverfahren ist das Ausländer- und Passamt (APA) zuständig. Der VMR organisiert und koordiniert den Runden Tisch zum Asylwesen, der 2014 durch Amnesty Liechtenstein ins Leben gerufen wurde.

Genfer Flüchtlingskonvention

Abteilung Asyl des Ausländer- und Passamts

Verein Flüchtlingshilfe

Asylgesetz

Asylverordnung

UNHCR Schweiz und Liechtenstein

EU Migrations- und Asylpakt

Globaler Pakt für Flüchtlinge - Sonderseite Ukraine der Regierung

Schutz vor Rassismus und Intoleranz

Barrierefreiheit
Text vorlesen

Die Menschenrechte schützen vor Diskriminierung jeglicher Art. Dazu gehören auch Rassismus und Intoleranz. Diskriminierungsverbote finden sich zum Beispiel in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der in den UNO-Menschenrechtsübereinkommen abgebildet ist.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) überwacht seit 1994 die Menschenrechtssituation zu Rassismus und Intoleranz in Mitgliedstaaten – auch in Liechtenstein. Der UNO-Ausschuss CERD überprüft die Umsetzung des von Liechtenstein im Jahr 2000 ratifizierten Übereinkommens zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (ICERD) und gibt Empfehlungen zur Verbesserung.

In Liechtenstein verbietet Paragraf 283 des Strafgesetzbuchs Diskriminierung aufgrund von Rasse, Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. 2003 gründete Liechtenstein die Gewaltschutzkommission (GSK) unter dem Innenministerium, um eine staatliche Haltung gegen Gewalt zu entwickeln und Massnahmen der zuständigen Behörden zu koordinieren. Die GSK befasst sich in der Fachgruppe Extremismus mit Rassismus, Intoleranz und damit verbundener Gewalt und bietet Betroffenen Unterstützung.

Fachgruppe Extremismus der Gewaltschutzkommission

Berichte Extremismus in Liechtenstein

Berichterstattungen Liechtensteins zum Thema Rassismus

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)

HEKS Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung

Meldeplattform für rassistische Online-Hassrede

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

UN-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung (CERD)

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)

24-Stunden-Betreuung durch Care-Migrant:innen

Barrierefreiheit
Text vorlesen

In Liechtenstein werden Care-Migrant:innen zur 24-Stunden-Betreuung von Familienangehörigen eingesetzt. Da die Betreuerinnen in privaten Haushalten arbeiten, gilt das Arbeitsgesetz (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Gesundheitsschutz) für sie nicht. Ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts von 2021 beurteilt den rechtlichen Rahmen neu. Derzeit ist in Abklärung, was das für die rechtliche Situation in Liechtenstein bedeutet.

Es gelten allenfalls die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen. Es ist deshalb wichtig, dass im einzelnen Arbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen klar und fair geregelt sind. Dazu gehören: Lohnvereinbarungen, Abmachungen über Kost und Logis, Mindestarbeitszeiten, Ruhepausen und Ferien, Krankheit, Reisekosten, Spesen, Arbeitspensum, Kündigungsfrist, Probezeit und so weiter.

Normalarbeitsvertrag (NAV) für hauswirtschaftliches Arbeiten

Musterarbeitsvertrag als Vertrags-Vorlage

Vorlage für die Zeiterfassung

careforum.li

Bundesgerichtsurteil zur 24-Stunden-Betreuung

Studie über die Situation von Care-Migrant:innen in Liechtenstein (2019)

  • Fallbeispiel

     

    Die Kurzaufenthaltsbewilligung von Familie Rossi* aus Italien* ist abgelaufen. Jeder Versuch einer Verlängerung wurde abgewiesen. Die Familie muss Liechtenstein sofort verlassen. Die Kinder der Familie sind jedoch in Liechtenstein eingeschult und hätten nur noch zwei Monate bis zum Abschluss des Schuljahres. Beide Elternteile sind erwerbstätig. Unter Mitwirkung des VMR wird das Ausreisedatum auf Mitte Juli verschoben, sodass die Kinder das Schuljahr beenden können.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Peter* ist Asylsuchender in Liechtenstein. Weil sein Asylgesuch abgelehnt wird, legt er Beschwerde gegen den Entscheid ein. Im Beschwerdeverfahren muss er persönlich zu einer öffentlichen mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) erscheinen. Daher wendet er sich an den VMR und fragt, ob ihn jemand begleiten könne. Er habe Angst, allein vor dem VGH zu erscheinen. Der VMR begleitet ihn als neutraler Beobachter. 

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Frederica* ist in Liechtenstein verheiratet, hat aber in ihrem Heimatland eine minderjährige Tochter, die beim Kindsvater lebt. Dieser ist jedoch leider verstorben, sodass die Tochter momentan bei der bereits sehr betagten Mutter von Frederica untergebracht ist. Ein Antrag auf Familiennachzug wurde abgelehnt, da die Frist von zwei Jahren für einen Familiennachzug nach dem Ausländergesetz abgelaufen ist. Eine Härtefallregelung gibt es nicht. Unter Mithilfe und Nachdruck des VMR gelingt es mittels Adoption der Tochter durch Fredericas Ehemann, einen Familiennachzug zu ermöglich.

     

    *Name geändert

Problem melden

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.

Beschwerdeformular

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

info(at)vmr.li

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

Mi                        geschlossen


Beratungstermine nach Vereinbarung

VMRL Logo

  

 

 

 

  

              ​​​     

Spenden


Mitglied werden


Newsletter abonnieren

LinkedIn Icon.pngYouTube Icon..png

 

Barrierefreiheit

Impressum

Datenschutz