Menschenrechte und die Agenda 2030
Nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde von den Vereinten Nationen am 15. September 2015 verabschiedet. Sie umfasst 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs), welche soziale, ökologische und wirtschaftliche Dimensionen vereinen. Die Agenda verpflichtet sich der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und betont die Förderung der Menschenrechte, insbesondere in den Zielen zur Armutsbekämpfung, Gleichstellung der Geschlechter, Bildung, Gesundheit und der Reduzierung von Ungleichheiten.
«Wir betonen die Verantwortung aller Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne irgendeinen Unterschied nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt, Behinderung oder sonstigem Status zu achten, zu schützen und zu fördern.» (Par. 19 der Agenda 2030)
Auch Liechtenstein hat sich verpflichtet, die SDGs bis 2030 national umzusetzen und global zu deren Umsetzung beizutragen. Die private SDG-Allianz setzt sich mit Sensibilisierung, Vernetzung, Lobbying und Projekten für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in Liechtenstein ein. Als Partner unterstützt der VMR die wertvollen Bemühungen der SDG-Allianz.
Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu den Umsetzungsberichten:
Statement VMR 2019 (de)Statement VMR 2019 (en)Statement CivilSociety 2024 (de/en)
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Umsetzungsbericht Agenda 2030 - Amt für Auswärtige Angelegenheiten