Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Arbeit, Gesundheit und Soziales

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Barrierefreiheit
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Menschenrechte werden häufig mit bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt. Ihnen gleichgestellt sind aber auch die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte.
 

Diese umfassen z.B. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Arbeit und Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf Existenzsicherung, kulturelle und wissenschaftliche Rechte (z.B. Recht auf Bildung) sowie ein Diskriminierungsverbot. Sie sind vor allem im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) und der Europäischen Sozialcharta (ESC) festgehalten. Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der ESC, ist aber dem UNO-Pakt I beigetreten – die dort verankerten Rechte gelten auch bei uns.

 

UNO-Pakt IEuropäische Sozialcharta

 

Christian Blank

Christian Blank
Stv. Geschäftsführer

Fachbereich Migration und Soziales, Kommunikation

+423 236 20 36 Email schreiben

Alter

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Ältere Menschen können Menschenrechtsverletzungen besonders ausgesetzt sein und Benachteiligungen erfahren; etwa bei Jobsuche, Versicherung oder Zugang zu Dienstleistungen. Mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Einschränkungen können sie in ihrer Selbstbestimmung behindert oder Vernachlässigung ausgesetzt sein.

Der Europarat identifiziert Altersdiskriminierung, Missbrauch in Heimen und zu Hause, eingeschränkte Autonomie sowie unfreiwillige Unterbringung und Medikamentengabe als besondere Herausforderungen für die Rechte älterer Menschen. Weitere wichtige Themen umfassen Pflege, Privatsphäre, soziale Absicherung und Palliativversorgung.

Die Rechte älterer Menschen sind durch den Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbote in der Verfassung, in verschiedenen UNO-Abkommen sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Das Diskriminierungsverbot der EMRK greift jedoch nur, wenn eine Verletzung anderer garantierter Rechte vorliegt. Ein eigenes internationales Abkommen für die Rechte von älteren Menschen gibt es nicht. Es gibt aber Bemühungen dafür und der UNO-Menschenrechtsrat hat eine Expertin zur Förderung der Rechte älterer Menschen ernannt.

Ende 2023 veröffentlichte die Regierung Liechtensteins eine Altersstrategie. Diese zielt darauf ab, die Rechte der älteren Menschen zu schützen. Die Strategie enthält Massnahmen in acht Handlungsfeldern, z.B. in der Altersvorsorge, bei der Sozialen Integration und Freiwilligenarbeit, oder beim Wohnen im Alter.

Altersstrategie für das Fürstentum Liechtenstein

Menschenrechtsschutz für ältere Menschen (humanrights.ch)

Seniorenbund

Demenz.li

Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK)

Familienhilfe

Senioren-Kolleg

Arbeit und soziale Sicherheit

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Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Dazu gehören auch Lohngerechtigkeit und Nichtdiskriminierung sowie das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.

Darüber hinaus hat jeder Mensch das Recht auf soziale Sicherheit. Das heisst, der Staat muss einen angemessenen Lebensstandard für alle Bewohner sicherstellen – z.B. bei Erwerbsausfall oder Bedürftigkeit – das geschieht über Sozialversicherungen und die wirtschaftliche Sozialhilfe.

Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (LANV)

Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK)

Wirtschaftskammer Liechtenstein

Amt für Volkswirtschaft

Arbeitsmarktservice (AMS)

Amt für Soziale Dienste (ASD)

Liechtensteinische AHV-IV-FAK

Armut

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Armut bedroht zahlreiche Menschenrechte, darunter das Recht auf Gesundheit, angemessenes Wohnen, politische Teilhabe und soziale Sicherheit. Extreme Armut gefährdet zudem das Recht auf Nahrung und sauberes Wasser. Besonders betroffen sind Frauen, Arbeitslose, chronisch Kranke, Alleinerziehende sowie Menschen aus verletzlichen Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Migranten und Flüchtlinge.

Ein Bericht des Amts für Statistik von 2023 zeigt, dass auch in Liechtenstein Armut existiert: Rund 14 Prozent der Bevölkerung galten 2020 als armutsgefährdet, darunter besonders Einpersonenhaushalte und Alleinerziehende, von denen etwa jede vierte Person als gefährdet gilt.

Strategien gegen Armut müssen Massnahmen zu Bildung, Gesundheit, sozialer Sicherheit und Arbeitsmöglichkeiten einschliessen.

Armutsgefährdung und Armut 2020

Armutsbericht 2008

Anhang Armutsbericht 2008

Studie Herausforderung Armut in Liechtenstein

Amt für Soziale Dienste (ASD)

Caritas Liechtenstein

Schuldenberatung Hand in Hand

Gesundheit

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Jeder Mensch hat das Recht auf das höchste erreichbare Mass an körperlicher und geistiger Gesundheit. Das ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten (UNO-Pakt I). Das heisst, dass das Land Liechtenstein ausreichende und gute öffentliche Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stellen muss. Das Land muss auch sicherstellen, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu diesen Gesundheitseinrichtungen haben.

Der Leistungsaufschub der Krankenkassen, der 2020 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert wurde, die steigenden Gesundheitskosten, die psychiatrische und psychologische Versorgung sowie die IV-Gesetzgebung und -Praxis bergen menschenrechtliche Herausforderungen in Liechtenstein.

Leistungsaufschub Forumsbeitrag VMR

IV-Rechtsgutachten

Amt für Gesundheit

Liechtensteinischer Krankenkassenverband

Liechtensteinische Ärztekammer

Liechtensteinische AHV-IV-FAK

Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Krankenversicherungsverordnung (KVV)

Prämienverbilligungsverordnung (PVV)

Gesetz über die Invalidenversicherung (IVG)

  • Fallbeispiel

     

    Manuel* wendet sich an den VMR, da er sich im Verfahren mit der Invalidenversicherung (IV) nicht fair behandelt fühlt. Der VMR lädt ihn zu einem Erstgespräch ein. Anschliessend schaut er sich die mitgebrachten Unterlagen an. Nachdem er zum Schluss kommt, dass Manuel ein höherer IV-Grad zusteht, hilft er ihm, eine Stellungnahme zum Vorbescheid der IV zu verfassen. Der Vorbescheid wird schliesslich aufgehoben und Manuel wird neu eine volle IV-Rente zuerkannt.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Michael* aus Deutschland möchte sich auf ein Stellenangebot einer Firma in Liechtenstein bewerben. In der Stellenausschreibung heisst es jedoch, dass Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft bevorzugt werden. Der VMR klärt die Situation mit der betroffenen Firma ab. Die Bevorzugung liechtensteinischer Staatsbürger ist nur bei bestimmten Aufgaben mit hohem Staatsinteresse möglich, z.B. bei der Landespolizei. Auf Empfehlung des VMR ändert die Firma die Stellenausschreibung entsprechend ab.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Domenico* wendet sich telefonisch an den VMR. Er möchte einen Antrag für Prämienverbilligung stellen. Er hat jedoch Angst, dass er als möglicher Sozialhilfebezüger und Drittstaatsangehöriger seinen Aufenthaltstitel in Liechtenstein verlieren könnte. Der VMR klärt ihn auf, dass die Prämienverbilligung nicht zur Sozialhilfe gehört, auch wenn der Antrag beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden muss. Er muss somit keine Angst um seinen Aufenthaltstitel haben.

     

    *Name geändert

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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

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Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

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