
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Menschenrechte werden häufig mit bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt. Ihnen gleichgestellt sind aber auch die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte.
Diese umfassen z.B. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Arbeit und Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf Existenzsicherung, kulturelle und wissenschaftliche Rechte (z.B. Recht auf Bildung) sowie ein Diskriminierungsverbot. Sie sind vor allem im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) und der Europäischen Sozialcharta (ESC) festgehalten. Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der ESC, ist aber dem UNO-Pakt I beigetreten – die dort verankerten Rechte gelten auch bei uns.
UNO-Pakt IEuropäische Sozialcharta

Christian Blank
Stv. Geschäftsführer
Fachbereich Migration und Soziales, Kommunikation
Alter
Ältere Menschen können Menschenrechtsverletzungen besonders ausgesetzt sein und Benachteiligungen erfahren; etwa bei Jobsuche, Versicherung oder Zugang zu Dienstleistungen. Mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Einschränkungen können sie in ihrer Selbstbestimmung behindert oder Vernachlässigung ausgesetzt sein.
Der Europarat identifiziert Altersdiskriminierung, Missbrauch in Heimen und zu Hause, eingeschränkte Autonomie sowie unfreiwillige Unterbringung und Medikamentengabe als besondere Herausforderungen für die Rechte älterer Menschen. Weitere wichtige Themen umfassen Pflege, Privatsphäre, soziale Absicherung und Palliativversorgung.
Die Rechte älterer Menschen sind durch den Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbote in der Verfassung, in verschiedenen UNO-Abkommen sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Das Diskriminierungsverbot der EMRK greift jedoch nur, wenn eine Verletzung anderer garantierter Rechte vorliegt. Ein eigenes internationales Abkommen für die Rechte von älteren Menschen gibt es nicht. Es gibt aber Bemühungen dafür und der UNO-Menschenrechtsrat hat eine Expertin zur Förderung der Rechte älterer Menschen ernannt.
Ende 2023 veröffentlichte die Regierung Liechtensteins eine Altersstrategie. Diese zielt darauf ab, die Rechte der älteren Menschen zu schützen. Die Strategie enthält Massnahmen in acht Handlungsfeldern, z.B. in der Altersvorsorge, bei der Sozialen Integration und Freiwilligenarbeit, oder beim Wohnen im Alter.
Arbeit und soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Dazu gehören auch Lohngerechtigkeit und Nichtdiskriminierung sowie das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.
Darüber hinaus hat jeder Mensch das Recht auf soziale Sicherheit. Das heisst, der Staat muss einen angemessenen Lebensstandard für alle Bewohner sicherstellen – z.B. bei Erwerbsausfall oder Bedürftigkeit – das geschieht über Sozialversicherungen und die wirtschaftliche Sozialhilfe.
Armut
Armut bedroht zahlreiche Menschenrechte, darunter das Recht auf Gesundheit, angemessenes Wohnen, politische Teilhabe und soziale Sicherheit. Extreme Armut gefährdet zudem das Recht auf Nahrung und sauberes Wasser. Besonders betroffen sind Frauen, Arbeitslose, chronisch Kranke, Alleinerziehende sowie Menschen aus verletzlichen Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Migranten und Flüchtlinge.
Ein Bericht des Amts für Statistik von 2023 zeigt, dass auch in Liechtenstein Armut existiert: Rund 14 Prozent der Bevölkerung galten 2020 als armutsgefährdet, darunter besonders Einpersonenhaushalte und Alleinerziehende, von denen etwa jede vierte Person als gefährdet gilt.
Strategien gegen Armut müssen Massnahmen zu Bildung, Gesundheit, sozialer Sicherheit und Arbeitsmöglichkeiten einschliessen.
Gesundheit
Jeder Mensch hat das Recht auf das höchste erreichbare Mass an körperlicher und geistiger Gesundheit. Das ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten (UNO-Pakt I). Das heisst, dass das Land Liechtenstein ausreichende und gute öffentliche Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stellen muss. Das Land muss auch sicherstellen, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu diesen Gesundheitseinrichtungen haben.
Der Leistungsaufschub der Krankenkassen, der 2020 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert wurde, die steigenden Gesundheitskosten, die psychiatrische und psychologische Versorgung sowie die IV-Gesetzgebung und -Praxis bergen menschenrechtliche Herausforderungen in Liechtenstein.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.