Behinderung
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Auch in Liechtenstein können sie nicht immer vollständig an der Gesellschaft teilhaben. Internationale Übereinkommen wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) fördern die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In Liechtenstein ist die UNBRK Anfang 2024 in Kraft getreten.
UN-Behindertenrechtskonvention
Behindertengleichstellungsgesetz
Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) und Behindertengleichstellungsbüro
Vernetzungsgruppe «sichtwechsel»
Lisa von Reden
Monitoringstelle Behinderung (MOBE)
Fachbereich Gleichstellung
UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK)
Die UN-Behindertenrechtkonvention (UNBRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat 2008 in Kraft. Sie ist ein visionäres Instrument und wurde unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Das Ziel der UNBRK ist die Inklusion aller Menschen. Gleichzeitig sollen alle gesellschaftlichen Barrieren beseitigt werden. Dabei geht sie von einem sehr umfassenden Verständnis von Behinderung aus, das zum Beispiel auch Menschen mit psychischen Krankheiten einschliesst.
Die UNBRK ist in Liechtenstein seit 17. Januar 2024 in Kraft. Liechtenstein verfasste eine interpretative Erklärung zu Artikel 24 Absatz 2(a) und 2(b), welche die Inklusion im Schulsystem als erreicht betrachtet und Ausnahmen auf der Basis des Kindswohls ermöglicht. Das Zusatzprotokoll zur Konvention, mit welchem die Vertragsstaaten akzeptieren, dass der Vertragsausschuss individuelle Mitteilungen prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann (Individualbeschwerderecht), wurde von Liechtenstein nicht ratifiziert.
Koordinierungsstelle für die Umsetzung der UNBRK und staatliche Anlaufstelle ist die Abteilung für Chancengleichheit im Amt für soziale Dienste. Der VMR ist die unabhängige Monitoringstelle (MOBE), welche die Umsetzung der UNBRK überwacht.
Der VMR empfiehlt: Liechtenstein soll...
... die Ressourcen zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bereitstellen und die Grundlagen für die notwendigen statistischen Daten erarbeiten.
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Seit 2006 gibt es das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es hält fest, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie alle anderen haben und das Recht selbstbestimmtes Leben haben. Im Gesetz vorgesehen ist auch ein Behinderten-Gleichstellungs-Büro. Das Büro ist seit 2007 beim Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) angesiedelt. Auch die Vernetzungsgruppe «sichtwechsel» wird vom LBV betreut.
Zusätzlich ist in Liechtenstein am 17. Januar 2024 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Deren Umsetzung wird von der dafür eingesetzten Monitoring-Stelle beim VMR überwacht.
Zentrales Prinzip der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Umsetzung der Konvention fördert zahlreiche nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs) wie beispielsweise inklusive Bildung, Gesundheit und Wohlergehen, menschenwürdige Arbeit für alle, inklusive Gestaltung von Städten und Siedlungen oder generell inklusive Gesellschaften.
Der VMR empfiehlt: Liechtenstein soll...
... die Erhebung und Veröffentlichung von international vergleichbaren Daten schnell in Angriff nehmen und für alle zugänglich machen.
... rasch einen stillen und barrierefreien Notruf für gefährdete Personen einführen.
... bestehende staatliche und private Opferhilfe- und Beratungsstellen inklusiv ausgestalten und weiterzubildung, sodass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind.
Situationsanalyse VMR Behindertenrechte (2018)
Behindertengleichstellungsgesetz
Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) und Behindertengleichstellungsbüro
Vernetzungsgruppe «sichtwechsel»
Mensch zuerst, Verein für Selbst-Vertretung
Studie Rechte von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein (2017)
Barrierefreier Zugang zu Informationen
Für die Inklusion ist auch der barrierefreie Zugang zu Informationen elementar. Ein barrierefreier(er) Zugang muss nicht nur über technische und gestalterische Anpassungen erfolgen, sondern muss auch die Verständlichkeit des Inhalts umfassen. 2022 trat die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Kraft, mit welchem nach Vorgabe der EU-Richtlinie 2016/2102 der barrierefreie Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geregelt wird.
Der VMR empfiehlt: Liechtenstein soll...
... die Umsetzung von barrierefreien Webseiten und mobilen Anwendungen konsequent vorantreiben und dabei zentrale Inhalte in leichter Sprache veröffentlichen.
Stimm- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen
In Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen politische Rechte zu garantieren. Die Staaten müssen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, d. h. wählen und gewählt werden können.
In Liechtenstein sind Personen vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen, wenn sie nicht urteilsfähig sind. Die Urteilsfähigkeit einer Person wird seit 2024 periodisch geprüft. Zudem müssen Einschränkungen des Wahl- und Stimmrechts gesetzlich begründet, objektiv und angemessen begründet sein.
Die diskriminierungsfreie Entfaltung des Wählerwillens, wie dieser auch in Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgelegt ist, geht aber noch weiter: Um Menschen mit Behinderungen ihr Stimm- und Wahlrecht tatsächlich zu ermöglichen, sind Massnahmen nötig, etwa barrierefreie Wahlunterlagen in einfacher Sprache, Brailleschrift oder Gebärdensprache sowie Assistenzdienste für informierte Entscheidungen. Dies ist in Liechtenstein nicht gegeben.
Der VMR empfiehlt: Liechtenstein soll...
... die Wahlunterlagen und Wahlprozesse barrierefrei und inklusiv gestalten; die Verfahren zum Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht an die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention anpassen.
Monitoringstelle und Fachausschuss Behinderung (MOBE)
Seit 2024 ist im VMR die Monitoringstelle Behinderung mit dem Fachausschuss Behinderung angesiedelt. Sie erfüllt den unabhängigen Auftrag nach Artikel 33 Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Fachausschuss ist ein interdisziplinärer Expertenrat, der den VMR dabei unterstützt, die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Liechtenstein zu überprüfen. Er prüft also, ob die Prinzipien der Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen diskriminierungsfrei umgesetzt werden.
Der Fachausschuss ist als fachlicher Beirat durch den VMR-Vorstand bestellt und vom Fachbereich Gleichstellung der VMR-Geschäftsstelle koordiniert. Im Ausschuss vertreten sind:
- Liechtensteinischer Behindertenverband (nationale Expertise)
- Handicap International (internationale Expertise)
- Inclusion Handicap (Schweizer Dachverband der Behindertenorganisationen)
- Ostschweizer Fachhochschule (Forschung)
- Fachbereich Gelichstellung VMR (Koordination)
Zur Umsetzung seines Auftrags trifft sich der Fachausschuss jährlich mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensorganisationen aus Liechtenstein sowie mit Fachstellen.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.
