
Behinderung
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Auch in Liechtenstein können sie nicht immer vollständig an der Gesellschaft teilhaben. Internationale Übereinkommen wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) fördern die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In Liechtenstein ist die UNBRK Anfang 2024 in Kraft getreten.
UN-Behindertenrechtskonvention
Behindertengleichstellungsgesetz
Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) und Behindertengleichstellungsbüro
Vernetzungsgruppe «sichtwechsel»

Lisa Hermann
Monitoringstelle Behinderung (MOBE)
Fachbereich Gleichstellung
Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (MOBE)
Die UN-Behindertenrechtkonvention (UNBRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat 2008 in Kraft. Sie ist ein visionäres Instrument und wurde unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Das Ziel der UNBRK ist die Inklusion aller Menschen. Gleichzeitig sollen alle gesellschaftlichen Barrieren beseitigt werden. Dabei geht sie von einem sehr umfassenden Verständnis von Behinderung aus, das zum Beispiel auch Menschen mit psychischen Krankheiten einschliesst.
Liechtenstein hat die UNBRK im September 2020 unterzeichnet und Ende 2023 im Landtag ratifiziert. Seit 17. Januar 2024 ist sie in Liechtenstein in Kraft. Liechtenstein verfasste eine interpretative Erklärung zu Artikel 24 Absatz 2(a) und 2(b), welche die Inklusion im Schulsystem als erreicht betrachtet und Ausnahmen auf der Basis des Kindswohls ermöglicht. Das Zusatzprotokoll zur Konvention, mit welchem die Vertragsstaaten akzeptieren, dass der Vertragsausschuss individuelle Mitteilungen prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann, wurde von Liechtenstein nicht ratifiziert.
Für die Umsetzung der UNBRK in Liechtenstein wurde der Fachbereich für Chancengleichheit als staatliche Anlaufstelle benannt. Beim VMR ist die unabhängige Monitoringstelle (MOBE) angesiedelt, die die Umsetzung überwacht.
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Seit 2006 gibt es das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es hält fest, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie alle anderen haben und das Recht selbstbestimmtes Leben haben. Im Gesetz vorgesehen ist auch ein Behinderten-Gleichstellungs-Büro. Das Büro ist seit 2007 beim Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) angesiedelt. Auch die Vernetzungsgruppe «sichtwechsel» wird vom LBV betreut.
Zusätzlich ist in Liechtenstein am 17. Januar 2024 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Deren Umsetzung wird von der dafür eingesetzten Monitoring-Stelle beim VMR überwacht.
Zentrales Prinzip der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Umsetzung der Konvention fördert zahlreiche nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs) wie beispielsweise inklusive Bildung, Gesundheit und Wohlergehen, menschenwürdige Arbeit für alle, inklusive Gestaltung von Städten und Siedlungen oder generell inklusive Gesellschaften.
Situationsanalyse VMR Behindertenrechte (2018)
Behindertengleichstellungsgesetz
Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) und Behindertengleichstellungsbüro
Vernetzungsgruppe «sichtwechsel»
Mensch zuerst, Verein für Selbst-Vertretung
Studie Rechte von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein (2017)
Barrierefreier Zugang zu Informationen
Für die Inklusion ist auch der barrierefreie Zugang zu Informationen elementar. Ein barrierefreier(er) Zugang muss nicht nur über technische und gestalterische Anpassungen erfolgen, sondern muss auch die Verständlichkeit des Inhalts umfassen. 2022 trat die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Kraft, mit welchem nach Vorgabe der EU-Richtlinie 2016/2102 der barrierefreie Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geregelt wird.
Stimm- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen
In Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen politische Rechte zu garantieren. Die Staaten müssen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, d. h. wählen und gewählt werden können. Um Menschen mit Behinderungen ihr Stimm- und Wahlrecht tatsächlich zu ermöglichen, sind Massnahmen nötig, etwa barrierefreie Wahlunterlagen in einfacher Sprache, Brailleschrift oder Gebärdensprache sowie Assistenzdienste für informierte Entscheidungen.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.