Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Frau und Mann

Frau und Mann

Barrierefreiheit
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Frauen und Männer sind nicht in allen Lebensbereichen gleichgestellt. Mädchen und Frauen erfahren weltweilt Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts – auch in Liechtenstein. Der Verein für Menschenrechte (VMR) setzt sich daher für eine klare Gleichstellungspolitik mit langfristigen Massnahmen ein.
 

Zusätzlich verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) die Mitgliedstaaten zu Massnahmen in allen Lebensbereichen, damit Frauen alle ihre Menschenrechte ausüben können. Ein wichtiger Bestandteil ist die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, für die sich auch die Istanbul-Konvention des Europarats einsetzt.

 

Schattenbericht CEDAW
Gleichstellungsgesetz

Fachbereich für Chancengleichheit des Amts für Soziale Dienste

UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

 

Lisa Hermann

Lisa Hermann
Monitoringstelle Behinderung (MOBE)

Fachbereich Gleichstellung

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Gleichstellungspolitik

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Gleichstellungspolitik bedeutet gleiche Rechte und Chancen für alle. In Liechtenstein ist Gleichstellung zwar gesetzlich weitgehend erreicht. Es gibt jedoch weiterhin Unterschiede bei den zugeschriebenen Interessen, Fähigkeiten und Rollen. Diese Unterschiede beeinflussen auch heute noch die wirtschaftliche Stellung und Verantwortung für Haus- und Familienarbeit.

Formal unterstützt das Gleichstellungsgesetz (GLG) von 1999 die Gleichstellung in der Arbeitswelt sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Dabei gilt insbesondere das Gebot der Nicht-Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Seit 1996 gilt darüber hinaus die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Liechtenstein.

Für die tatsächliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern braucht es jedoch weiterhin staatliche Massnahmen sowie Strukturen mit ausreichenden Ressourcen für deren Umsetzung und Überwachung. Dafür empfiehlt der VMR eine staatliche Gleichstellungsstrategie mit dem Abbau von Rollenstereotypen, einer Geschlechtergerechte Vertretung in politischen Gremien, dem Schutz vor Gewalt und einer Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit 2022 organisiert der VMR den Runden Tisch Gleichstellung, um aktuelle Themen mit NGOs und Behörden zu diskutieren.

Situationsanalyse Gender 2018

Leitfaden geschlechtergerechte Sprache

Schattenberichte:
VMR LBV UNI-FLFrauennetzFollow-up FrauennetzIntersex Genital MutilationSchattenbericht CEDAW

Gleichstellungsgesetz

Fachbereich für Chancengleichheit

UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Länderberichte Liechtensteins über die Umsetzung der UNO-Frauenkonvention des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten

Frauenarchiv Liechtenstein

Gewaltschutz

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Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ist eine nachhaltige Strategie und ein nationaler Aktionsplan auf der Grundlage des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) notwendig. Die Strategie soll gemäss der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und dem Frauenhaus Liechtenstein die Errichtung einer anerkannten und niederschwelligen Gewaltschutz- und Interventionsstelle umfassen.

Auch beim Thema sexuelle Belästigung und Mobbing besteht Schutzbedarf für Frauen. Besondere Rücksicht beim Gewaltschutz ist dabei auf mehrfach verletzliche Frauengruppen, wie z.B. Migrantinnen oder Frauen mit Behinderungen zu nehmen.

Istanbul Konvention

Gewaltschutzkommission

Frauenhaus Liechtenstein

Gewaltberatung der Bewährungshilfe

Opferhilfestelle

Vereinbarkeit von Familie und Erwerb

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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Herausforderung für Frauen und Männer. Traditionelle Rollenbilder führen oft zu Mehrfachbelastungen für Frauen und erschweren eine ausgewogene Aufteilung der Aufgaben. Teilzeitarbeit oder Leitungsfunktionen in Teilzeit sind für Frauen schwierig umsetzbar, für Männer gesellschaftlich wenig akzeptiert.

Zentrale Voraussetzungen für eine ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit bzw. eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerb sowohl für Frauen als auch für Männer sind eine konkrete Gender-Mainstreaming-Politik, der Abbau von Stereotypisierungen und die Aufweichung von klassischen Rollenbildern. Die bezahlte Elternzeit und die Finanzierbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten sind vor allem für wirtschaftlich schwächere Familien notwendig.

Darüber hinaus verdienen Frauen immer noch weniger als Männer. Nur ein Teil dieses Lohnunterschieds kann objektiv erklärt werden. Gemäss dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband (LANV) sind zwei Fünftel davon nicht erklärbar und somit diskriminierend.

Broschüre Familienförderung in Liechtenstein des Amtes für Soziale Dienste

Informationen der Fachbereich für Chancengleichheit zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerb

Familienportal

Familienfreundlich – Best Practice Report der Regierung für Unternehmen

Gleichstellungsgesetz

Gleichstellung LANV- Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband

Vertretung in der Politik

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Auf Landesebene wurde das Stimm- und Wahlrecht der Frauen erst 1984 eingeführt, wobei die Frauen in einzelnen Gemeinden bereits ab 1976 wählen und abstimmen konnten. Auch heute noch sind Frauen in der Liechtensteiner Politik untervertreten

Der Frauenanteil im Landtag sowie in der Regierung und auf lokaler Ebene (Gemeinderat) gilt als Indikator für die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung. In Liechtenstein deutet dieser auf eine bisher eher geringe Bereitschaft der Gesellschaft hin, sich von Frauen vertreten zu lassen und sie an Entscheidungen und politischer Macht zu beteiligen. Die angemessene Vertretung von Frauen im Parlament und in den Gemeinderäten würde hingegen den Einbezug der Geschlechterperspektive in politischen Entscheidungen fördern, was für die Realisierung der Gleichstellung von Frau und Mann von grosser Bedeutung ist.

Projekt Vielfalt in der Politik

Verein Frauennetz Liechtenstein

Frauen in guter Verfassung

Schwangerschaftsabbruch

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In Liechtenstein gibt es keine Erhebungen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Das Strafgesetzbuch (§§ 96–98a StGB) verbietet Abtreibungen mit bis zu drei Jahren Haft, erlaubt sie jedoch unter strengen Bedingungen, etwa bei Lebensgefahr für die Schwangere, Vergewaltigung oder wenn die Schwangere unmündig war. Ein Informationsverbot (§ 98a) verhindert umfassende Beratung und den Aufbau sicherer Strukturen. Es fehlt zudem an einer staatlichen Beratungsstelle. UN-Ausschüsse fordern seit Jahren die Entkriminalisierung von Abtreibungen, besseren Zugang zu sicheren Eingriffen und die Abschaffung des Informationsverbots, doch Liechtenstein hat diese Empfehlungen bisher nicht umgesetzt.

Selbsthilfegruppe Nach Schwangerschaftsabbruch

UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Länderberichte Liechtensteins über die Umsetzung der UNO-Frauenkonvention des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten

  • Fallbeispiel

     

    Jessica* und Bettina* führen gemeinsam ein Unternehmen. Aufgrund Bettinas Schwangerschaft ist die Kollektiv-Prämie für das Krankentaggeld fast auf das Doppelte gestiegen. Für das KMU ist das eine spürbare finanzielle Einbusse. Das heisst, dass es für Unternehmen einen negativen Anreiz gibt, Personal einzustellen, das potenziell schwanger werden kann. Sie wenden sich daher an den VMR. Im Rahmen der Vernehmlassung für die Elternzeit 2024 spricht sich der VMR (und weitere NGOs) daher dafür aus, die Leistungen für Mutterschaft nicht mehr über die Krankenversicherung, sondern neu über die Familienausgleichskasse auszuzahlen.

     

    *Namen geändert

  • Fallbeispiel

     

    Nadine* arbeitet auf einer Bank in Liechtenstein. Ihr Chef bittet sie regelmässig stereotypisch weibliche Aufgaben zu erledigen, die nicht in ihrem Stellenprofil vorgesehen sind. Sie meldet sich beim VMR, da sie sich durch dieses Verhalten als Frau bei der Arbeit diskriminiert fühlt. Der VMR berät Nadine kurz und vermittelt sie an die infra Beratungsstelle für Frauen.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Anna* musste während ihrer Schwangerschaft aufgrund einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben werden. Die Krankschreibung wurde ohne ihr Wissen vom Arbeitgeber an den Mutterschaftsurlaub angerechnet. Der VMR informiert den Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV), da er eine Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft vermutet. Durch die Einbettung des Mutterschaftsurlaubs in die Familienausgleichskasse ist diese mögliche Benachteiligung mittlerweile aufgehoben.

     

    *Name geändert

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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

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Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
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