Auftrag
Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) hat drei Mandate:
NMRI
Nationale Menschenrechtsinstitution
Der VMR wurde 2016 mit dem Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein als NMRI errichtet. Sie ist die unabhängige Anlauf- und Monitoringstelle für Menschenrechte gemäss den Pariser Prinzipien der UNO.
OSKJ
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
Die OSKJ wurde 2010 geschaffen. Sie hat nach Art. 96–98 des liechtensteinischen Kinder- und Jugendgesetzes die Aufgabe, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu wahren, sie zu beraten und zu unterstützen. Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Kinderrechten.
MOBE
Monitoringstelle Behinderung
Die unabhängige Monitoring-Stelle unter Art. 33 der UNO-Behindertenrechtskonvention wurde 2024 geschaffen. Sie stellt sicher, dass der Staat wirksame Massnahmen zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ergreift. Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Behindertenrechten.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen
1993 legten die Vereinten Nationen (UNO) allen Mitgliedstaaten nahe, unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zu etablieren, um die Menschenrechte zu überwachen.
NMRI sind das Bindeglied zwischen Behörden, Politik und Zivilgesellschaft. Der VMR ist Mitglied des Europäischen Netzwerks für Nationale Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI). Er hat die Mitgliedschaft bei der Globalen Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) beantragt.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.