Auftrag
Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) - Eine Organisation, drei Mandate
NMRI
Nationale Menschenrechtsinstitution
Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) wurde am 10. Dezember 2016 gegründet. Er ist die nationale Menschenrechtsinstitution Liechtensteins nach den «Pariser Prinzipien» der UNO. Seine Aufgaben sind im Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein festgelegt. Er ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Menschenrechten.
OSKJ
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
Die OSKJ wurde 2010 geschaffen. Sie hat nach Art. 96–98 des liechtensteinischen Kinder- und Jugendgesetzes die Aufgabe, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu wahren, sie zu beraten und zu unterstützen. Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Kinderrechten.
MOBE
Monitoringstelle Behinderung
Die unabhängige Monitoring-Stelle unter Art. 33 der UNO-Behindertenrechtskonvention wurde 2024 geschaffen. Sie stellt sicher, dass der Staat wirksame Massnahmen zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ergreift. Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Behindertenrechten.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen
1993 legten die Vereinten Nationen (UNO) allen Mitgliedstaaten nahe, Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zu etablieren. Grundlage dafür waren die sogenannten Pariser Prinzipien. Sie regeln die Kriterien für die Einrichtung von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und sichern ihre Unabhängigkeit gegenüber der Regierung.
NMRI sind bei der Umsetzung der Menschenrechte das Bindeglied zwischen Behörden, Politik und Zivilgesellschaft. Der VMR ist Mitglied des Europäischen Netzwerks für Nationale Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI). Er hat die Mitgliedschaft bei der Globalen Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) beantragt.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.