Statistische Daten
In Liechtenstein fehlen statistische Daten zu Menschen mit Behinderungen und Themen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen. Ohne verlässliche Daten können die tatsächlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht erkannt und wirksame Massnahmen geplant werden. Die UNO-Behindertenkonvention verpflichtet ihre Vertragsstaaten zur Datenerhebung, um Fortschritte zu messen und Diskriminierung abzubauen. Die Daten müssen barrierefrei erhoben, veröffentlicht und zugänglich gemacht werden sowie international vergleichbar sein. Dabei gilt es, einen Weg zu finden, um aggregierte Daten zu erheben und gleichzeitig den Personenschutz zu gewährleisten. Schliesslich kann ohne Datengrundlagen auch keine verlässliche Berichterstattung unter der Konvention erfolgen.
Die Erhebung und Veröffentlichung von international vergleichbaren Daten schnell in Angriff nehmen und für alle zugänglich machen.