Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Statistische Daten

In Liechtenstein fehlen statistische Daten zu Menschen mit Behinderungen und Themen, welche Menschen mit Behinderungen betreffen. Ohne verlässliche Daten können die tatsächlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht erkannt und wirksame Massnahmen geplant werden. Die UNO-Behindertenkonvention verpflichtet ihre Vertragsstaaten zur Datenerhebung, um Fortschritte zu messen und Diskriminierung abzubauen. Die Daten müssen barrierefrei erhoben, veröffentlicht und zugänglich gemacht werden sowie international vergleichbar sein. Dabei gilt es, einen Weg zu finden, um aggregierte Daten zu erheben und gleichzeitig den Personenschutz zu gewährleisten. Schliesslich kann ohne Datengrundlagen auch keine verlässliche Berichterstattung unter der Konvention erfolgen.

 

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Liechtenstein soll:

Die Erhebung und Veröffentlichung von international vergleichbaren Daten schnell in Angriff nehmen und für alle zugänglich machen.

 

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Liechtenstein

 

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