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Strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen

24. Februar 2026
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Homosexuelle Personen konnten in Liechtenstein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafgesetz von 1987 kannte noch bis 2001 vier Sonderbestimmungen, die homosexuelle Betätigung unter teils empfindliche Strafen stellten.

Bereits im Mai 2024 hat der VMR ein Monitoringschreiben an die Regierung gerichtet zur Frage der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen in Liechtenstein und zur möglichen Rehabilitierung der Betroffenen. Die damalige Rückmeldung lautete, dass unklar sei, ob es überhaupt entsprechende Fälle gegeben habe.

Inzwischen hat sich das Liechtenstein Institut vertieft mit den historischen Rechtsfällen befasst und diese aufgearbeitet. Lukas Ospelt hat dazu umfassende Recherchen durchgeführt.

📅 Am 09.03. wird er seine Ergebnisse im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung vorstellen.

Sollte es Rechtsfälle mit strafrechtlicher Verfolgung gegeben haben, ist am Rechtsstaat diese entsprechend zu Rehabilitieren.

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Strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen

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