Reduziert eine Fristenlösung Leid und Stigmatisierung
Nach einem Inputreferat von Gabriella Alvarez-Hummel diskutierten Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft über reproduktive Rechte, gesellschaftliche Verantwortung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Schwangerschaftsabbruchs. Für den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) für Menschenrechte nahm Lisa von Reden an der Diskussion teil.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist die Einschätzung zur Fristenlösung klar: Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und der Zugang zu medizinischer Versorgung gehören zu den zentralen Menschenrechten. Internationale Menschenrechtsstandards betonen, dass betroffene Personen selbstbestimmt entscheiden können müssen. Und das ohne Diskriminierung, Stigmatisierung oder unnötige Hürden.
Restriktive Regelungen können dazu führen, dass Betroffene unter zusätzlichen psychischen, sozialen oder gesundheitlichen Belastungen leiden. Eine Fristenlösung kann helfen, Leid zu verringern, Stigmatisierung abzubauen und rechtliche Klarheit zu schaffen. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Entscheidungen innerhalb eines klar geregelten rechtlichen Rahmens getroffen werden.
Der Verein für Menschenrechte begrüsst den offenen gesellschaftlichen Dialog zu komplexen ethischen und rechtlichen Fragen. Demokratische Debatten, die unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen und menschenrechtliche Standards einbeziehen, sind ein wesentlicher Bestandteil einer pluralistischen Gesellschaft.
