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Neues VMR-Mandat ab Juni im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakt

24. März 2026
Barrierefreiheit
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Im Rahmen der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts erhält der VMR das Mandat des unabhängigen Überwachungsmechanismus nach Artikel 10 der Überprüfungsverordnung.

Der Landtag hat in seiner Märzsitzung die Gesetzesänderung zur Übernahme des EU-Asyl- und Migrationspakts (EU-Pakt) in 2. Lesung beraten und verabschiedet (siehe BuA 89/2025 und BuA 16/2026).

Nebem dem Ausländergesetz und dem Asylgesetz ist auch das Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG) betroffen. Denn der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) übernimmt im Rahmen des EU-Pakts das Mandat des unabhängigen Überwachungsmechanismus nach Art. 10 der Überprüfungsverordnung (EU) 2024/1356. Aber was heisst das genau?

Der EU-Migrations- und Asylpakt

Der EU-Pakt wurde im Mai 2024 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Er beinhaltet eine Reihe neuer Vorschriften zum Migrationsmanagement und zur Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems. Er umfasst insgesamt 10 Rechtsakte und tritt Mitte Juni 2026 in Kraft. Liechtenstein ist dabei von den Teilen des EU-Pakts betroffen, die eine Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands darstellen. Dazu gehören:

  • die Überprüfungsverordnung (regelt die Durchführung der Überprüfungen bei irregulärer Migration)
  • die Eurodac-Verdnung (regelt die Datenbank für Dubln-Fälle/Asylgesuche)
  • die Asyl-und Migrationsmanagement-Verordnung
  • und Teile der Rückkehr-Grenz-Verordnung.

Liechtenstein kann zudem freiwillig am vorgesehenen Solidaritätsmechanismus beteiligen. 

Der unabhängige Überwachungsmechanismus

Neu ist im EU-Pakt bei irregulärer Migration ein Überprüfungsverfahren vorgesehen (engl: Screening), das festlegt, wie weiter vorgegangen wird. Diese Überprüfung findet unabhängig davon statt, ob ein Asylgesuch gestellt wird.

Artikel 10 der Überprüfungsverordnung sieht vor, dass ein unabhängiger Überwachungsmechanismus:

  • überwacht, dass Grund- und Menschenrechte während der Überprüfung eingehalten werden; und
  • sicherstellt, dass fundierte Anschuldigungen in Zusammenhang mit der Überprüfung untersucht werden und der Fortgang der Ermittlungen überwacht wird.

VMR-Mandat

Die Überprüfungsverordnung legt nicht im Detail fest, wie der Überwachungsmechanismus national umgesetzt wird, aber er muss unabhängig sein. Deshalb hat in Liechtenstein der VMR dieses Mandat erhalten. Seine Aufgaben umfassen:

  • Kontrollen vor Ort im Inland
  • Anlaufstelle für betroffene Personen
  • Dokumentation
  • Berichterstattung und Empfehlungen (national und international)
  • Nationale Vernetzung und Austausch
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Evaluation und Weiterbildung

Das neue Mandat wird beim VMR im Fachbereich Migration und Soziales angesiedelt.

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