Leichte Sprache in der Regierung
Damit setzt die Regierung ein starkes Zeichen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Art. 9 & 21). Informationen müssen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistigen Beeinträchtigungen oder eingeschränkter Lesefähigkeit.
Leichte Sprache bedeutet:
✅ kurze Sätze
✅ einfache Wörter, keine Fremdwörter
✅ viele Erklärungen
➡️ So können Inhalte von allen besser verstanden werden.
Das ist ein wichtiger Schritt, um Barrieren im Zugang zu politischer Information abzubauen. Gleichzeitig darf es nicht bei den ersten Inhalten bleiben: Auch in anderen Bereichen – Verwaltung, Justiz, Bildung, Gesundheit – braucht es verständliche Informationen in Leichter Sprache. Wahlunterlagen zum Beispiel sind aktuell nur in Deutsch verfügbar und müssen dringlich an die Vorgaben der UN-BRK angepasst werden.
👉 Inklusion bedeutet, dass jede Person unabhängig von ihren Fähigkeiten aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben kann. Die Leichte Sprache ist dafür ein zentrales Instrument.
Ein herzliches Lob an die Regierung des Fürstentums Liechtenstein für diesen Start – und die klare Einladung, diesen Weg weiterzugehen.