Erstbericht Liechtensteins zur Umsetzung der UNBRK
Der Bericht macht deutlich, dass rechtliche Grundlagen vorhanden sind und Zuständigkeiten festgelegt wurden. Gleichzeitig zeigt er auf, wo dringlicher Handlungsbedarf besteht.
Der VMR stellt bei folgenden Punkten dringlicher Bedarf fest:
- Ein nationaler Aktionsplan zur UNBRK ist bisher nicht angekündigt. Eine systematische Planung mit klaren Massnahmen und definierten Ressourcen ist zentral für eine gelungene und schnelle Umsetzung.
- Wahlunterlagen und zentrale Infos von Behörden sind weiterhin nicht barrierefrei, was die politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen erschwert.
- Es gibt keine systematische Datenerfassung im Bereich Behinderung. Unklar bleibt, wie viele Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein leben.
- Ein stiller Notruf, der seit 2023 gefordert wird, ist bisher weder umgesetzt noch definitiv geplant.
- Für eine nachhaltige Umsetzung braucht es ausreichende personelle und strukturelle Ressourcen.
Die genannten Empfehlungen machen deutlich, in welchen Bereichen weitere Schritte nötig sind, um die UNBRK in Liechtenstein wirksam umzusetzen.
Der Verein für Menschenrechte wird diesen Prozess weiterhin fachlich begleiten.
Erster Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
