Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Tel: +423 230 22 40 
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Menschenrechts-Meilensteine 2025


Verein für Menschenrechte

Der unabhängige Verein für Menschenrechte (VMR) hat drei gesetzliche Mandate:

NMRI
Nationale Menschenrechts-
institution
OSKJ
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche

MOBE
Monitoringstelle Behinderung

 

Die NMRI schützt und fördert die Menschenrechte. Sie ist die unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für Menschenrechte in Liechtenstein.

Die OSKJ schützt und fördert die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie ist die unabhängige Monitoring- und

Beratungsstelle für Kinderrechte in Liechtenstein.

Die MOBE schützt und fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist die unabhängige Monitoring- und

Beratungsstelle für Behindertenrechte in Liechtenstein.

 

Mit dem vorliegenden Bericht kommt der Verein dem gesetzlichen Auftrag nach, einen jährlichen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Liechtenstein zu veröffentlichen. Der VMR verzeichnet im Jahr 2025 folgende wegweisende Entwicklungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte: 

 

Ehe für alle tritt in Kraft

Das Gesetz zur Einführung der Ehe für alle trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Mit der Ehe für alle ist ein Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren und ihre Anerkennung erreicht. Homosexuelle Paare haben nun die gleichen Rechte beim Adoptionsverfahren, im Steuerrecht, beim Erbe sowie bei Renten- und Sozialansprüchen. Neben dieser juristischen Ebene hat die „Ehe für alle“ auch eine starke symbolische Bedeutung, da sie zeigt, dass Liebe und Partnerschaft unabhängig von der sexuellen Orientierung gleichwertig sind und gesellschaftlich dieselbe Anerkennung erhalten.

 

Bezahlte Elternzeit tritt in Kraft

Per 1. Januar 2025 trat das Gesetz zur Einführung einer bezahlten Elternzeit in Kraft. Die Elternzeit ist ein zentrales Element für die gleichmässigere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit auf beide Geschlechter und damit eine wichtige Voraussetzung für Gleichberechtigung. Sie ermöglicht den Kindern in den ersten Lebensmonaten eine Betreuung durch die elterlichen Bezugspersonen und unterstützt damit das Recht des Kindes auf bestmögliche Entwicklung und stabile Bindungen. Ab 2026 wird, rückwirkend auf 1. Januar 2024, jeder Elternteil Anspruch auf insgesamt vier Monate Elternzeit erhalten. Zwei dieser Monate werden mit 80 % des durchschnittlichen massgebenden Monatslohns vergütet. (Mehr dazu im Kapitel „Gleichstellung von Frau und Mann“.)

 

KI-Rahmenkonvention des Europarats unterzeichnet

Die Rahmenkonvention des Europarats zu künstlicher Intelligenz, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat (CETS 225) ist der weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zu diesen Themen und trat am 1. November 2025 in Kraft. Er soll sicherstellen, dass Aktivitäten im Lebenszyklus von KI-Systemen mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat vereinbar sind. Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst: Er erfasst sowohl staatliche Stellen als auch private Stellen bei KI-Anwendungen zur Überwachung oder Strafverfolgung, aber auch in Beschäftigung, Gesundheitswesen, Finanzen und Bildung. Liechtenstein unterzeichnete die Konvention am 27. Februar 2025.

 

Neues Medienförderungsgesetz tritt in Kraft

Mit dem neuen Medienförderungsgesetz (LGBl. 2025 Nr. 68) wird das Ziel verfolgt, die Medien und Meinungsvielfalt sowie die Qualität der Informationen zu verbessern. Die Neuausrichtung der Medienkommission und die höhere Förderquote für die Weiterbildung von Medienschaffenden sowie der geplante Erlass eines verbindlichen Journalistenkodexes sind vielversprechende Massnahmen zur Förderung einer vielfältigen und qualitativen Berichterstattung, welche die Grundlage für eine differenzierte Meinungsbildung darstellt. Nun muss die Wirksamkeit der Massnahmen noch den Praxistest bestehen.

 

Gleichstellungsstrategie geht in Konsultation

Die lange geforderte Gleichstellungsstrategie ging im Berichtsjahr in Konsultation. Im Oktober 2024 wurde die Gleichstellungsstrategie im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit verschiedenen Stakeholdern erarbeitet. Anschliessen fand im Frühjahr die Vernehmlassung des ersten Entwurfs mit ersten Massnahmen zur Realisierung der Gleichstellung in Liechtenstein statt. Die Finalisierung der Strategie ist mit grosser Verspätung auf das Frühjahr 2026 angedacht.

 

Nachhaltigkeits-Indikatoren werden an UNO-Vorgaben angepasst

Das Amt für Statistik veröffentlicht bereits seit 2010 sogenannte Nachhaltigkeitsindikatoren. Diese dienen dazu, die Entwicklung Liechtensteins in ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen systematisch zu erfassen. Um zudem die internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die Indikatoren im November des Berichtsjahres an die Vorgaben der Vereinten Nationen und deren Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) angepasst.

 

 


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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

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                            14 – 17 Uhr
 

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