Internationale Empfehlungen
Die Besuche, Berichte und Empfehlungen internationaler Expertengremien der UNO und des Europarats sind von unschätzbarem Wert für Liechtenstein. Sie liefern unabhängige, fundierte und vergleichbare Bewertungen zur Umsetzung der Menschenrechte und ermöglichen so gezielte Verbesserungen. Durch ihre Empfehlungen fördern sie die stetige Weiterentwicklung der Menschenrechte. Der regelmässige Austausch mit diesen Expertengremien fördert und bereichert die innerstaatliche Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Fachstellen, wodurch Synergien für den Menschenrechtsschutz entstehen. Ohne diese externen Impulse würde der Fortschritt im Menschenrechtsschutz wesentlich langsamer und weniger effektiv verlaufen. Alle Berichte sowie alle staatlichen Berichte („Länderberichte“) an die jeweiligen Gremien sind auf der Webseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten zugänglich. Die Berichte des VMR und der Zivilgesellschaft („Schattenberichte“) sind auf der Webseite des VMR publiziert.
CPT - Antifolterkomitee des Europarats
Das CPT führte vom 7. bis zum11. April 2025 einen periodischen Besuch in Liechtenstein durch. Dabei wurde die Situation von Personen im Landesgefängnis untersucht, mit besonderem Augenmerk auf Haftbedingungen und Schutzgarantien. Das Gremium besuchte neben dem Landesgefängnis auch die Haftanstalten Innsbruck und Saxerriet, wo liechtensteinische Häftlinge untergebracht werden, sowie die Landespolizei und führte Gespräche mit Amtsstellen, dem Landgericht und der Zivilgesellschaft. Der Bericht wurde am CPT-Plenum vom 30. Juni bis 4. Juli 2025 angenommen, aber noch nicht publiziert – er wird erst nach Zustimmung der liechtensteinischen Behörden zur Aufhebung der Vertraulichkeit veröffentlicht.
GRECO - Expertengruppe gegen Korruption des Europarats
Im Berichtsjahr wurden zwei GRECO-Berichte zu Liechtenstein veröffentlicht: In seinem ersten Evaluierungsbericht der 5. Runde, veröffentlicht am 27. Mai 2025, bewertet die Expertengruppe die Wirksamkeit der Massnahmen Liechtensteins zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung in der Regierung und den Strafverfolgungsbehörden. Er enthält insgesamt 20 Empfehlungen. Unter anderem wiederholt GRECO dabei seine langjährige Besorgnis über die Befugnisse des Fürsten, Strafverfahren gegen Personen mit obersten Exekutivfunktionen zu blockieren oder einzustellen – Befugnisse, die als potenzielle Bedrohung für die Unabhängigkeit der Strafjustiz angesehen werden.
In seinem zweiten Compliance-Bericht der 4. Runde, veröffentlicht im Dezember 2025, stellt GRECO Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2020 zu Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten fest. Von den insgesamt 16 Empfehlungen sind mittlerweile zehn von Liechtenstein vollständig und fünf teilweise umgesetzt. Eine Empfehlung verbleibt nicht umgesetzt.
GRETA - Expertengruppe Menschenhandel des Europarats
Die Expertengruppe gegen Menschenhandel des Europarats, GRETA, veröffentlichte am 3. Februar 2025 seinen dritten Bericht zu Liechtenstein. Die Empfehlungen zum Bericht wurden am 20. Juni 2025 vom Vertragsstaatenausschuss des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Darin wird Liechtenstein aufgefordert, die Erkennung von Menschenhandelsopfern und ihren Zugang zum Recht zu verbessern und die Bemühungen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung zu verstärken. Obwohl zwischen 2018 und 2023 neun mutmassliche Opfer von Menschenhandel durch die Polizei festgestellt wurden (acht Frauen, ein Mann), wurde keines davon formal als Opfer anerkannt.
CEDAW - Frauenrechtsausschuss der UNO
Der UNO-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) veröffentlichte im Februar 2025 seine abschliessenden Bemerkungen zum sechsten Staatenbericht Liechtensteins. Der Ausschuss lobte unter anderem, dass die Regierung erstmals mehrheitlich aus Frauen besteht, äusserte jedoch Bedenken zur Unterrepräsentation von Frauen im Parlament und in den Gemeinderäten. Auch im Bereich des Gewaltschutzes stellt CEDAW gravierende Mängel fest. Im Bereich der wirtschaftlichen Gleichstellung fordert CEDAW Massnahmen zur Schliessung der Lohnlücke und zur Reduktion struktureller Nachteile von Frauen im Erwerbsleben.
Innerstaatliche Umsetzung
Um die die Berichte und Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien an Liechtenstein umzusetzen und die Datensammlung und Berichterstattung an diese Gremien zu koordinieren, schuf die Regierung 2019 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amts für Auswärtige Angelegenheiten. Die Arbeitsgruppe hat ausserdem den Auftrag, sich mit verwaltungsexternen Institutionen und Organisationen auszutauschen, die für die Umsetzung der Menschenrechte in Liechtenstein zentral sind, namentlich Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie privatwirtschaftliche Akteure.
Seit 2024 benutzt die Arbeitsgruppe eine Datenbank zur einheitlichen Erfassung, Prüfung und Priorisierung aller seit 2023 erhaltener Menschenrechtsempfehlungen internationaler Überwachungsgremien. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich 2025 mit der Priorisierung der Empfehlungen und der Analyse möglicher Umsetzungsmassnahmen. Die Datenbank dient als verwaltungsinternes Arbeitsinstrument und ist nicht öffentlich zugänglich; sie beinhaltete per Ende 2025 rund 500 Einträge.
Von Liechtenstein bei der Ratifikation von Menschenrechtsabkommen angebrachte Vorbehalte werden darin nicht erfasst, da es sich nicht um eine Rechtsdatenbank handelt. Inhaltlich fokussierte sich die Arbeitsgruppe im Berichtsjahr insbesondere auf die Analyse der Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Folter (CAT) sowie von CEDAW. Im Berichtsjahr 2025 traf sich die Arbeitsgruppe zu drei Sitzungen. Sie entwickelte ihre Arbeitsmethoden und -prozesse weiter und nahm Abgrenzungen zu anderen bestehenden Arbeits- und Koordinationsgruppen im Bereich der Menschenrechte vor. Des Weiteren koordinierte die Gruppe die Berichterstattungen (z.B. Erstbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention) und Vor‑ und Nachbereitung von Besuchen oder Dialogen internationaler Gremien in Liechtenstein. Schliesslich erarbeitete sie Umsetzungsempfehlungen zuhanden der Regierung aus. Aus Sicht des VMR ist die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Gruppe nicht optimal geeignet, um die Menschenrechtsempfehlungen bekannt zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen. Bei nur 3 jährlichen Sitzungen ist angesichts der Fülle und Breite der Empfehlungen kein effizientes Vorankommen möglich. Der Prozess zum Einordnen und Vorschlagen von Empfehlungen an die Regierung erfolgt sehr langsam. Für die Umsetzung einzelner Empfehlungen müsste die Gruppe Weisungsbefugnisse haben und über mehr operative Ressourcen für die Umsetzung verfügen. Die Kommunikation der Arbeitsgruppe nach aussen ist sehr zurückhaltend. Es sind keine Anstrengungen zur Bekanntmachung der Empfehlung in der breiten Öffentlichkeit erkennbar. Da die Datenbank mit allen Empfehlungen nicht öffentlich zugänglich ist, kann auch diese keinen Beitrag für die Bekanntmachung leisten.
Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.
