Individuelle Beratungen
Als Anlauf-, Beratungs- und Beschwerdestelle für Einzelpersonen gewinnt der VMR direkten Einblick in menschenrechtliche Probleme der Menschen in Liechtenstein und er erhält ein differenziertes Bild von strukturellen Herausforderungen, rechtlichen Lücken und Umsetzungsmängeln in verschiedenen Gesellschaftsbereichen. Er kann gezielt eingreifen, um die individuelle Situation der Betroffenen zu verbessern und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Gleichzeitig bieten die Beratungen in vielen Fällen wertvolle Grundlage für das Monitoring von strukturellen Problemen und zur Empfehlung von systematischen Verbesserungen des Menschenrechtsschutzes. Im Berichtsjahr zählte der VMR 73 (Vorjahr 57) Konsultationen. 20 (24) davon betrafen Kinderrechte und 7 (1) Behindertenrechte.
Thematisch standen bei den 46 Konsultationen zu den Menschenrechten gemäss Allgemeiner Menschenrechtserklärung (AEMR) das Diskriminierungsverbot nach Art. 2 mit 10 (Vorjahr 5) Konsultationen und das Asylrecht nach Art. 14 mit ebenfalls 10 (2) Konsultationen an erster Stelle. Die Beratungszahlen verdeutlichen die menschenrechtliche Gefährdung und Verletzlichkeit bei Flucht und Migration und die systemischen Mängel (kein allgemeines Diskriminierungsgesetz) im Bereich der Diskriminierung.
Abbildung: Das Diskriminierungsverbot und das Asylrecht waren jene Rechtsbereiche aus der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, zu denen der VMR am häufigsten konsultiert wurde. Statistik: VMR
Von den 20 Konsultationen der OSKJ zu den Kinderrechten gemäss UNO-Kinderrechtskonvention betrafen 12 (Vorjahr 8) Konsultationen verschiedene Kinderrechte in Zusammenhang mit Schule und Berufsbildung und 7 (5) verschiedene Kinderrechte im Zusammenhang mit Scheidung und Obsorge. Die Gruppierung der Beratungen um Familie und Bildung weist auf strukturelle und systemische Herausforderungen in diesen bedeutenden Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein hin.
