Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Tel: +423 230 22 40 
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Meinungsfreiheit und Medienvielfalt

Informationsvielfalt und unabhängige Medien stärken die Demokratie. Sie vermitteln Wissen, sorgen für Informationen und präsentieren unterschiedliche Stimmen, Perspektiven und Meinungen im öffentlichen Diskurs. Damit sorgen sie für eine freie Meinungsbildung und freie Meinungsäusserung. Sie befähigen Menschen, aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Eine informierte Öffentlichkeit ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren von rechtsstaatlichen und demokratischen Staaten. Seit Jahren nimmt die Marktposition globaler Plattformen wie Google, Meta und Amazon im digitalen Werbemarkt zu. Die öffentliche Meinungsbildung wird zunehmend von einer kleineren Anzahl von Akteuren geprägt. Gleichzeitig fragmentieren die sozialen Medien die Informationskanäle.

Die Medienlandschaft in Liechtenstein hat sich in den vergangenen Jahren entsprechend stark verändert. Die Digitalisierung von Produktion, Distribution und Medienkonsum setzt die klassischen Medien unter Druck. Private Medien kämpfen mit sinkenden Einnahmen auf Publikums- und Werbemärkten. Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es in Liechtenstein nicht mehr. Stattdessen werden digitale Medien, Online-Plattformen und soziale Netzwerke zur Meinungsbildung und Informationsbeschaffung genutzt. Am 1. Januar 2025 trat in Liechtenstein das neue Medienförderungsgesetz (LGBl. 2025 Nr. 68) in Kraft. Es verfolgt das Ziel, die Grundlagen für Informationsvielfalt und für verlässliche Informationen zu verbessern. Es enthält entsprechende Fördermassenahmen, z.B. die Erhöhung des Sockelbeitrags an Medienschaffende, die Einführung einer Anschubfinanzierung für junge Medien und Kleinstmedien sowie die Förderung von digitalen und innovativen Informationsangeboten.

Mit einer Neuausrichtung der Medienkommission und einer höheren Förderquote für die Weiterbildung von Medienschaffenden sowie einem geplanten Erlass eines verbindlichen Journalistenkodexes sind die Grundlagen für eine qualitative und faktenbasierte Berichterstattung geschaffen worden. So wurde die Medienkommission erstmals seit Oktober 2025 von der Regierung (nicht mehr vom Landtag) in einer öffentlichen Ausschreibung bestellt. Sie soll eine stärkere Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien einnehmen und regelmässig über die Entwicklung der Medienlandschaft sowie der journalistischen Qualität berichten. Bis zum Ende des Berichtsjahrs wurde noch kein verbindlicher Journalistenkodex erlassen, und die Auswirkung des Medienförderungsgesetzes und der Neuordnung der Medienkommission für Meinungsvielfalt und Medienfreiheit kann noch nicht beurteilt werden. Die strukturellen Herausforderungen der Medienlandschaft bleiben bestehen.

 

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Liechtenstein soll:

Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.

 

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