Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Tel: +423 230 22 40 
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Korruption

Zu Korruption gehört z.B. Bestechung, Vetternwirtschaft, Missbrauch öffentlicher Ämter zur persönlichen Bereicherung oder die unzulässige Einflussnahme auf politische oder rechtliche Entscheidungen. Korruption ist nicht nur ein Verwaltungsproblem, sondern bedroht rechtsstaatliche Grundsätze wie die Gleichheit vor dem Gesetz, die Unabhängigkeit der Justiz und die Kontrolle staatlicher Macht. Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption gehört zum Menschenrechtsschutz und ist für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Im Jahr 1999 wurde die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) gegründet. GRECO überprüft in einem Monitoring-Mechanismus, dem 50 Mitgliedstaaten angehören, ob die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten den internationalen Vorgaben entspricht. Im Berichtsjahr wurden zwei GRECO-Berichte zu Liechtenstein veröffentlicht: In seinem ersten Evaluierungsbericht der 5. Runde, bewertet die Expertengruppe die Wirksamkeit der Massnahmen in der Regierung und bei den Strafverfolgungsbehörden. Er enthält insgesamt 20 Empfehlungen.

Weiterhin ist der Ausschuss besorgt über die verfassungsrechtlich verankerten Gnaden-Befugnisse des Fürsten. Damit kann dieser Strafverfahren gegen Regierungsmitglieder und andere hohe Amtsträger blockieren oder einstellen. Diese Befugnis gefährdet die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Strafjustizwesens und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. GRECO empfiehlt eine Revision dieser Befugnisse. Bei der Regierung vermisst der Ausschuss einen spezifischen Anti-Korruptions-Verhaltenskodex für Regierungsmitglieder, und die Vermögensdeklarationspflicht für Amtsträger und ihre Familien ist gemäss dem Ausschuss unzureichend. Die Landespolizei wird mit Bezug zur Korruptionsverhinderung insgesamt als reformbedürftig eingestuft. GRECO empfiehlt, zunächst eine umfassende Analyse der Korruptionsrisiken in polizeilichen Tätigkeitsbereichen durchzuführen und darauf aufbauend eine Integritäts- und Antikorruptionsstrategie zu entwickeln. Besorgniserregend ist, dass die Landespolizei keinen Anti-Korruptions-Verhaltenskodex hat und dass weder bei der Rekrutierung noch im weiteren Karriereverlauf systematische Integritätsprüfungen stattfinden. Schliesslich fordert GRECO eine unabhängige und einfach zugängliche Beschwerdestelle zu polizeilichen Aktivitäten für Bürgerinnen und Bürger.

In seinem zweiten Compliance-Bericht der 4. Runde, stellt GRECO Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2020 zu Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten fest. Von den insgesamt 16 Empfehlungen sind mittlerweile zehn von Liechtenstein vollständig und fünf teilweise umgesetzt. Eine Empfehlung verbleibt nicht umgesetzt. So fehlt es beim Landtag weiterhin an klaren Regeln zum Umgang mit externen Interessensvertreterinnen und -vertretern (Lobbygruppen). Die Transparenz bei der Arbeit von parlamentarischen Kommissionen bleibt ebenfalls mangelhaft.

Bei der Deklaration von Vermögen wünscht GRECO, dass auch Informationen über die Einkommen und Vermögen von Ehepartnern und abhängigen Familienmitgliedern von Landtagsabgeordneten einbezogen werden. Beim Justizpersonal wird die Unabhängigkeit der Richterschaft bei der Auswahl neuer Richterinnen und Richter weiterhin als verbesserungswürdig eingestuft. Insgesamt empfiehlt GRECO Liechtenstein, eine übergreifende Antikorruptionsstrategie zu erarbeiten und die öffentliche Berichterstattung über die GRECO-Ergebnisberichte zu verbessern.

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Liechtenstein soll:

Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.

 

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