Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Ehe für alle 

Europaweit anerkennen 17 Länder die Ehe für alle, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Das Gesetz zur Einführung der Ehe für alle wurde vom Landtag im März verabschiedet. Die Ehe ist nicht nur ein rechtlicher Vertrag, sondern auch ein gesellschaftliches Symbol für Anerkennung und Gleichwertigkeit. Die Öffnung der Ehe signalisiert, dass Liebe und Partnerschaft unabhängig von der sexuellen Orientierung gleichwertig sind. Sie stärkt die Sichtbarkeit der Rechte von LGBTIQA+ und reduziert Diskriminierung. Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren erhalten eine rechtlich abgesicherte familiäre Stabilität und Elternrechte, Erb- und Rentenansprüche werden garantiert. Nach der Aufhebung des Adoptionsverbots und des Verbots zum Zugang zur Fortpflanzungsmedizin wurde damit ein weiterer Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von homosexuelle Menschen erreicht. Ab Januar 2025 wird das Gesetz zur Einführung der Ehe für alle in Liechtenstein in Kraft treten.


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