Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Menschenrechts-Meilensteine 2024


Verein für Menschenrechte

Der unabhängige Verein für Menschenrechte (VMR) hat drei gesetzliche Mandate:

NMRI
Nationale Menschenrechts-
institution
OSKJ
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche

MOBE
Monitoringstelle Behinderung

 

Die NMRI schützt und fördert die Menschenrechte. Sie ist die unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für Menschenrechte in Liechtenstein.

Die OSKJ schützt und fördert die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie ist die unabhängige Monitoring- und

Beratungsstelle für Kinderrechte in Liechtenstein.

Die MOBE schützt und fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist die unabhängige Monitoring- und

Beratungsstelle für Behindertenrechte in Liechtenstein.

 

Mit dem vorliegenden Bericht kommt der Verein dem gesetzlichen Auftrag nach, einen jährlichen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Liechtenstein zu veröffentlichen. Der VMR verzeichnet im Jahr 2024 folgende wegweisende Entwicklungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte: 

 

UNO-Behindertenrechts­konvention tritt in Kraft

Am 17. Januar 2024 trat die UNO-Behindertenrechtskonvention für Liechtenstein in Kraft. Damit ist der Startschuss gelegt für eine tiefgreifende Reformierung der Behindertenpolitik hin zu einem rechtlich umfassenden Schutz und zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Nun steht die grosse Umsetzungsarbeit an, die vom Fachbereich für Chancengleichheit staatlich koordiniert wird. (Mehr dazu im Kapitel „Menschen mit Behinderungen“.)

 

Bezahlte Elternzeit wird beschlossen

Nach mehreren Jahren des Wartens und der Vorbereitung verabschiedete der Landtag im Herbst das Gesetz zur Einführung einer bezahlten Elternzeit. Die Elternzeit ist ein zentrales Element für die gleichmässigere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit auf beide Geschlechter und damit eine wichtige Voraussetzung für Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit. Sie ermöglicht den Kindern in den ersten Lebensmonaten eine Betreuung durch die elterlichen Bezugspersonen und unterstützt damit das Recht des Kindes auf bestmögliche Entwicklung und stabile Bindungen. Zwar erst ab 2026 -  aber rückwirkend auf das Berichtsjahr – erhält nun jeder Elternteil Anspruch auf insgesamt vier Monate Elternzeit. Zwei dieser Monate werden mit 80 % des durchschnittlichen massgebenden Monatslohns vergütet. (Mehr dazu im Kapitel „Gleichstellung von Frau und Mann“.)

 

Ehe für alle wird Realität

Das Gesetz zur Einführung der Ehe für alle wurde vom Landtag im März verabschiedet. Damit wurde ein Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren und ihre Anerkennung erreicht. Damit erhalten homosexuelle Paare nun die gleichen Rechte beim Adoptionsverfahren, im Steuerrecht, beim Erbe sowie bei Renten- und Sozialansprüchen. Neben dieser juristischen Ebene hat die „Ehe für alle“ auch eine starke symbolische Bedeutung, da sie zeigt, dass Liebe und Partnerschaft unabhängig von der sexuellen Orientierung gleichwertig sind und gesellschaftlich dieselbe Anerkennung erhalten. Ab Januar 2025 wird das Gesetz zur Einführung der Ehe für alle in Liechtenstein in Kraft treten. (Mehr dazu im Kapitel „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“.)

 

Abbildung: Ein Grund zum Feiern an der Pride: Seit 2024 gilt die Ehe für alle in Liechtenstein. Foto: Liechtensteiner Vaterland.


 

 

 

Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten öffnet die Türen

Mit der Einführung der Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten (integration.li) schuf die Regierung ein zentrales Integrationsangebot und setzte eine dringliche Empfehlung aus der Berichterstattung der Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) erfolgreich um. Einen weiteren wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Information und des Zugangs zu Integration war die Überarbeitung der Informationsplattform integration.li – ergänzt und mehrsprachig öffnet sie das Tor zu Informationen und Integrationsangeboten für alle.  (Mehr dazu im Kapitel „Migration und Integration“).

 

Abbildung: Im Juni wurde die Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten von Gesellschaftsminister Manuel Frick eröffnet – ein Meilenstein für die Integration in Liechtenstein. Foto: Gregor Meier


 

Erste Altersstrategie wird verabschiedet

In einem breit abgestützten Beteiligungsprozess erarbeitete und verabschiedete die Regierung erstmals eine Altersstrategie als Grundlage für eine nachhaltige und menschenrechtsbasierte Alterspolitik. Durch die Fokussierung auf selbstbestimmtes Altern, gesellschaftliche Teilhabe, barrierefreies Wohnen und Pflege sowie umfassende Beratung und Integration stärkt die Altersstrategie die Rechte und den Schutz älterer Menschen und verankert deren Würde, Autonomie und Teilhabe als zentrale Anliegen der Sozialpolitik. Jetzt kann es an die Umsetzung gehen! (Mehr dazu im Kapitel „Gesundheit und soziale Rechte“)

 

Ein nationales Psychiatriekonzept wird vorgestellt

Nach mehreren Jahren der Vorbereitung stellt die Regierung im Frühling erstmals ein staatliches Psychiatriekonzept für Liechtenstein vor. Es markierte den Beginn einer wichtigen systematischen Auseinandersetzung mit Versorgungslücken, insbesondere auch in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Im Oktober wurde als erste konkrete Massnahme eine Verbesserung im kinder- und jugendpsychiatrischen Angebot angekündigt: zusätzliche Fachkräfte sollen den Zugang erleichtern, da es bisher an wohnortnaher und zeitnaher Unterstützung mangelt. Im November fanden Workshops mit Vertretenden der Institutionen und Fachstellen statt, um Vorschläge für die weitere Umsetzung zu erarbeiten.


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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

info(at)vmr.li

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

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