Klimaschutz als Menschenrecht
Am 9. April 2024 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil: Er stellte fest, dass die Schweiz aufgrund einer unzureichenden Klimapolitik das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt hat. Die Entscheidung erging im Fall der Schweizer Klimaseniorinnen, die bereits 2016 mit Unterstützung von Greenpeace den Staat verklagt hatten. In ihrer Beschwerde machten sie geltend, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen zur Reduktion der Klimaerwärmung vernachlässige und dadurch Leben und Gesundheit älterer Menschen gefährde In diesem Verfahren wurde erstmals ein staatliches Versäumnis im Klimaschutz als mögliche Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verhandelt.
Die Schweiz argumentierte, der Gerichtshof sei nicht befugt, andere völkerrechtliche Verträge wie das Pariser Klimaabkommen zu überprüfen, und ihr nationaler Beitrag zur globalen Klimaerwärmung sei zu gering, um individuelle Rechte zu verletzen. Das Schweizer Parlament lehnte das Urteil am 12. Juni 2024 ab und argumentierte, es müsse nicht umgesetzt werden, da die Schweiz bereits über eine wirksame Klimapolitik verfüge. Der Bundesrat argumentierte am 28. August 2024, dass die Schweiz die Anforderungen des Urteils erfülle, insbesondere über das revidierte CO₂-Gesetz vom 15. März 2024. Zugleich kritisierte er die „weite Auslegung“ der EMRK durch den Gerichtshof.

Abbildung: Klimaseniorinnen nach dem wegweisenden Urteil vom 9. April 2024 des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, das den Klimaschutz als Menschenrecht definiert. Foto: Miriam Künzli / Greenpeace
Das Schweizerische Institut für Menschenrechte (SHRI) äusserte sich besorgt über diese Haltung. Es betonte, dass der Bundesrat das Urteil nicht relativieren dürfe und forderte eine konstruktive Umsetzung mit konkreten Massnahmen, insbesondere zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor den Folgen der Klimaerwärmung. Die blosse Berufung auf bestehende Gesetze reiche dafür nicht aus. Das Ministerkomitee des Europarats stuft die Schweizer Umsetzung ebenfalls als nicht vollständig gelungen ein. Zwar wurden Fortschritte anerkannt, doch es wurden weitere, konkrete Informationen (z. B. Schutz vulnerabler Gruppen, Carbon-Budget-Berechnungen) angefordert; weitere Überprüfungen sind für September 2025 geplant.
Insgesamt gilt das Urteil als bedeutender Präzedenzfall für die Verankerung von Klimaschutz als staatliche Menschenrechtspflicht. Bereits in anderen europäischen Ländern wie Irland sind ähnliche Klagen lanciert worden. Es ist davon auszugehen, dass die künftige Gesetzgebung und Rechtsprechung in Europa durch dieses Urteil nachhaltig beeinflusst wird.