Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

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Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention

Am 17. Januar 2024 trat die UNO-Behindertenrechtskonvention für Liechtenstein in Kraft. Sie steht für einen grundlegenden Perspektivenwechsel: Behinderung wird nicht länger primär als individuelles Defizit verstanden, sondern als Ergebnis von Barrieren in Gesellschaft und Umwelt, die es gemeinsam abzubauen gilt, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Die IN-Kraft-Setzung markiert also den Startschuss für eine tiefgreifende Reformierung der Behindertenpolitik hin zu einem rechtlich umfassenden Schutz und zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Auch die bestehenden Rechtsgrundlagen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (2006), das Gesetz über die Invalidenversicherung, das Schulgesetz mit Inklusionsverordnungen sowie verschiedene staatliche Leistungsvereinbarungen mit Organisationen werden an die Vorgaben der Konvention angepasst werden.

Damit stehen in den kommenden Jahren grosse Umsetzungsarbeiten an, die vom Fachbereich für Chancengleichheit des Amts für Soziale Dienste staatlich koordiniert und vom VMR überwacht werden müssen. Der VMR erhielt zusätzlich Ressourcen für die Erweiterung der Geschäftsstelle. Dem Fachbereich für Chancengleichheit wurden für die Koordination der Umsetzung jedoch keine zusätzlichen Ressourcen zugesprochen. Ab 2025 ist eine Aufstockung um 30 Stellenprozente für diese Aufgabe geplant. Der VMR wies bereits in der Vernehmlassung darauf hin, dass ohne ausreichende zusätzliche Ressourcen die Verpflichtungen aus der Konvention nicht erfüllt werden können. 2024 blieben Fortschritte bei der Koordinierung der Umsetzung daher weitgehend aus. Auf Initiative und unter Mitarbeit von Behindertenverband und VMR konnte der Fachbereich mit einer Bestandsaufnahme beginnen. Der VMR bereitete gleichzeitig die Errichtung des erforderlichen partizipativen Monitoring Mechanismus für 2025 vor. Im Juni nahm Liechtenstein erstmals als Vertragsstaat an der 17. Konferenz der Vertragsparteien in New York teil. Die erste Berichterstattung unter der Konvention wird für 2026 erwartet – auch dafür sind keine zusätzlichen Ressourcen vorgesehen worden.

 

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Liechtenstein soll:

Rasch einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erstellen.

Abbildung: Die Behindertenrechtskonvention trat am 17. Januar in Kraft. Der VMR ist neu die Monitoringstelle, welche die Fortschritte bei der Umsetzung überwachen muss. Foto: Liechtensteiner Vaterland

 

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