Revision des Sachwalterrechts
Erste konkrete Umsetzungen der UNO-Behindertenrechtskonvention wurden im Berichtsjahr über die Vernehmlassung des Sachwalterrechts eingeleitet. Diese will den Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention Rechnung tragen und schrittweise das bisherige Modell der fremdbestimmten Betreuung lockern, sowie die Autonomie der betroffenen Personen stärken. So werden gemäss Vorschlag der Regierung entsprechende Änderungen bei der unterstützten Entscheidungsfindung, der Regelung der Geschäftsfähigkeit und der Beschränkung der Testierfähigkeit in Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Auch die Beschränkung der Ehefähigkeit wird gestrichen bzw. angepasst.
Der Sachwalterverein, der Behindertenverband und der VMR begrüssen die geplanten Abänderungen. Der Sachwalterverein fordert zudem eine konkrete und praktikabel formulierte Qualifizierung der Aufgaben bei der Bestellung von Sachwalterschaften. Eine allgemeine Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten soll abgeschafft werden. Alle drei Organisationen weisen zudem darauf hin, dass für die geplante Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung zusätzliche Dienstleistungen im ambulanten Bereich nötig sein werden. Dies könnten beispielsweise der Einsatz von Assistenzmodellen oder die Begleitung durch Sozialarbeitende im Bereich Wohnen und Leben sein. Der Behindertenverband und der VMR fordern ausserdem eine inklusive Beteiligung und barrierefreie Informationen für Betroffene sowie gezielte Schulungsangebote für Betroffene und Fachstellen sowie zusätzliche Ressourcen für den Sachwalterverein. Der Bericht und Antrag zur Revision soll in der ersten Hälfte 2025 erscheinen.