Beschwerde

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Barrierefreier Zugang zu Informationen und Hilfeleistungen

 

Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen

Zentrales Prinzip der UNO-Behindertenrechtskonvention der barrierefreie Zugang zu Informationen – dies nicht nur mit Blick auf technische und gestalterische, sondern auch  inhaltliche Kriterien. Im Januar traten die Anpassungen des Statistik- und Informationsgesetzes nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 und des Behindertengleichstellungsgesetzes in Kraft. Diese schreiben vor, dass alle Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen und Verwaltungen auf Landes- und auf Gemeindeebene so ausgestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen «wahrnehmbar, bedienbar und verständlich» sind. Zudem muss die Barrierefreiheit laufend überwacht werden. Die öffentlichen Stellen und Verwaltungen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben und über ihre Umsetzung alle drei Jahre öffentlich Bericht erstatten. Mit diesen Massnahmen sollen Menschen mit Behinderungen keine informationsnachteile haben und umfassend informiert werden. Neue Webseiten müssen ab sofort diese Richtlinie umsetzen, bestehende haben eine Frist bis 2026.

 

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Liechtenstein soll:

Die Umsetzung von barrierefreien Webseiten und mobilen Anwendungen konsequent vorantreiben.


Stiller und barrierefreier Notruf

 

Abbildung: Der Zugang zu Wissen und Information ist elementar für die Teilhabe an der Gesellschaft und die Wahr- nehmung eigenen Rechte. Inklusive Lesung an der BuchBar am Tag der Behinderung. Foto: Nils Vollmar 


Verschiedene verletzliche Personen können die bestehenden Notrufsysteme in Liechtenstein nicht nutzen. Davon betroffen sind Personen mit Hör- oder Sprachbehinderungen, Personen mit geringen Deutschkenntnissen, aber auch Personen, die akut von häuslicher Gewalt betroffen sind oder mit psychischen Erkrankungen oder Suchtthematiken kämpfen. Dies stellt auch die Expertenkommission unter der Istanbul-Konvention (GREVIO) in ihrem Bericht von 2023 fest. Alle diese Gruppen sind dadurch beim Zugang zu Hilfeleistungen benachteiligt oder gänzlich ausgeschlossen. 

Insgesamt 13 nichtstaatliche Organisationen aus dem Bereich Gewaltschutz, Gesundheit oder Behinderung sehen darin eine gravierende Schutzlücke und eine Verletzung von Menschenrechten von verletzlichen Gruppen. Sie richteten im November 2024 einen dringlichen Appell an die Regierung, das Projekt eines barrierefreien und stillen Notrufs bei der Landespolizei prioritär zu behandeln und so bald wie möglich umzusetzen. Bereits 2023 brachte der Behindertenverband bei der Regierung den Wunsch ein, eine entsprechende Lösung auch in Liechtenstein einzuführen. Die Regierung sah keine Möglichkeit einer priorisierten Umsetzung des Notrufs aufgrund der aktuellen technischen Infrastruktur. 

Österreich setzt 2020 eine App («DEC 112») ein, welche verletzlichen Gruppen im Ernstfall den direkten Zugang zu Hilfe ermöglicht und so - gestützt auf die Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt - Sicherheit, Teilhabe und Gleichbehandlung gewährleistet.

 

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Liechtenstein soll:

Rasch einen stillen und barrierefreien Notruf für gefährdete Personen einführen.

 

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