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Umsetzung der UNO-Kinderrechtsempfehlungen

Im September 2023 erschien nach 17 Jahren erstmals wieder ein Bericht des UNO-Kinderrechtsausschusses zu Liechtenstein. In seinen abschliessenden Bemerkungen zum Bericht formulierte der Ausschuss 45 Empfehlungen an Liechtenstein zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Land. Darin mahnte er dringliche Massnahmen an zur Achtung der Meinung des Kindes, zum Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung, zur den Rechten von Kindern mit Behinderungen, zur Förderung der psychischen Gesundheit und zu den besonderen Schutzbedürfnissen von asylsuchenden Kindern und Flüchtlingskindern.

Der Ausschuss stellt fest, dass der Kinder- und Jugenddienst für die Koordinierung der Aktivitäten und für die Umsetzung der Kinderrechte zuständig ist, dass es aber keine Informationen darüber gibt, wie und wie wirksam der Kinder- und Jugenddienst diese Arbeit ausführt. Er empfiehlt Liechtenstein, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Kinderrechte auf ministeriumsübergreifender Ebene anzusiedeln und ihr ein klares Mandat zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention zuzuteilen. Nur so könne die Umsetzung des Übereinkommens gesellschaftsübergreifend, national und kommunal koordiniert werden. Die Koordinierungsstelle müsse mit den erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Mit der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe Menschenrechte ist seit 2019 eine Koordinierungsgruppe geschaffen worden. Diese hat bislang jedoch noch keine übergreifenden Kinderrechtsmassnahmen gesetzt.

Der Ausschuss fordert Liechtenstein auf, verschiedene strategische Grundlagen zu schaffen, unter anderem eine Strategie für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen sowie eine Strategie und einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder. Alle Fälle von Gewalt gegen Kinder sollen in einer nationalen Datenbank gesammelt und bewertet werden. Dabei sollen das Ausmass, die Ursachen und die Art der Gewalt einbezogen werden. Die Forderung nach einem nationalen Aktionsplan und einer Strategie für Gewaltprävention hatte die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) bereits 2021 und 2022 im Rahmen der landesweiten Kampagne „Gewalt-FREI erziehen“ an die Regierung gerichtet. Bis anhin ist diese Empfehlung nicht aufgegriffen worden.

 

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Liechtenstein soll:

Die dringenden Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses koordiniert umsetzen, insbesondere die Schaffung von Strategien zur Gewaltprävention und zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen.

Abbildung: Der UNO-Kinderrechtsausschuss zeigt Liechtenstein Massnahmen zum Kinderschutz auf – unter anderem bei der Sicherstellung des rechtlichen Gehörs, beim Gewaltschutz und bei der Inklusion. Foto: Liechtensteiner Vaterland

 

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