Beschwerde

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Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt 

Seit 1. März 2023 sind die verschärften strafrechtlichen Bestimmungen zum Missbrauch Minderjähriger in Liechtenstein in Kraft. Sie wurden mittels Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches vom 1. Dezember 2022 (LGBl. 2023 Nr. 48) eingeführt. Das Mindest-Strafmass bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen wurde damit von sechs Monaten auf ein Jahr und bei schwerem sexuellem Missbrauch von einem auf zwei Jahre angehoben. Der Besitz von kinderpornografischem Material kann neu eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben. Wer eine pornografische Darstellung unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt, das Material anderen zugänglich macht oder anbietet, muss je nach Tatbestand mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Zudem wird bei schwerem sexuellem Missbrauch die Möglichkeit einer «bedingten Strafnachsicht» durch das Gericht ausgeschlossen. Diese Gesetzesänderung muss sich erst noch in der Rechtsprechung niederschlagen. Ein verschärftes Strafmass ersetzt jedoch nicht die Präventionsarbeit, die elementar ist.

Das Kinderhilfswerk UNICEF empfiehlt zur Prävention des sexuellen Missbrauchs einen umfassenden Ansatz, der auf der Grundlage der Kinderrechte mehrere Ebenen berücksichtigt: Im Zentrum steht die Stärkung der Kinder selbst: Sie sollen befähigt werden, Selbstbewusstsein zu entwickeln, persönliche Grenzen klar zu ziehen und in einem vertrauensvollen Umfeld offen kommunizieren zu können. Ergänzend dazu ist Aufklärungsarbeit von zentraler Bedeutung, um bestehende Mythen über sexuellen Missbrauch abzubauen wie z.B. jene, dass der Missbrauch nur von fremden Personen erfolgt. Schliesslich müssen auch institutionelle Vorkehrungen getroffen werden, wie die verpflichtende Schulungen für Fachpersonen, klare und verlässliche Meldestrukturen. 

Im liechtensteinischen Alternativbericht zum UNO-Kinderrechtsausschuss von 2023 fordern verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft eine umfassende nationalen Gewaltschutzstrategie zum Schutz von Kindern, die auch den Missbrauch umfasst. Empfohlen werden Sensibilisierungs- und Bildungsprogramme und den Aufbau einer nationalen Datenbank zu Gewaltfällen an Kindern. Dies deckt sich mit den allgemeinen UNICEF-Grundsätzen, die eine ganzheitliche Strategie zur Prävention, Intervention und Aufklärung empfehlen. 

 

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