Datenschutz und Jugendschutz auf digitalen Schulgeräten
Die OSKJ begrüsst die Verwendung digitaler Geräte an den Schulen und das damit verbundene Ziel, die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die OSKJ kritisiert jedoch, dass die Nutzungsbedingungen auf den von den Schulen abgegebenen Geräten nicht vollständig den kinder- und jugendrechtlichen Bestimmungen und Altersbeschränkungen sowie den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen, und das Schulamt die Verantwortung dafür nicht übernimmt.
Zwischen 2020 und 2024 ergingen mehrere Verfügungen der Datenschutzstelle an das Schulamt zur Sicherstellung des Datenschutzes der Schülerinnen und Schüler auf den seit 2021 eingeführten digitalen Geräten. Einige datenschutzrechtliche Probleme hat das Schulamt inzwischen behoben oder gelöst, andere bestehen weiterhin, ebenso alle jugendschutzrechtlichen Probleme, von denen das Schulamt seit Jahren Kenntnis hat. Die OSKJ fordert seit Jahren, dass die Schulgeräte von Personen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht verwendet werden dürfen, solange die Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes nicht vollständig erfüllt sind. Als Lehrmittel stehen die Geräte und die Anwendungen unter der Verantwortung der Schulbehörden und nicht der Eltern. Bis heute ist keine Umsetzung dieser Empfehlung erfolgt.
Dass das Schulamt die Verfügungen der Datenschutzstelle angefochten hat, anstatt den Anweisungen zur Behebung der datenschutzrechtlichen Mängel nachzukommen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Verwaltungsbeschwerdekommission bestätigte in ihrem Entscheid vom 30. Oktober 2023 die Verfügungen der Datenschutzstelle.
Sofortige Massnahmen ergreifen, um den Kinder- und Jugendschutz bei der unbegleiteten Nutzung digitaler Schulgeräte sicherzustellen.