Beschwerde

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Chancengleichheit bei Berufsausbildungsplätzen 

Die UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet Liechtenstein in Art. 28, Bildung in einer Weise zu fördern, die allen Kindern zugänglich und gleichberechtigt ist. Artikel 23 KRK stärkt zusätzlich das Recht von Kindern mit Behinderungen auf eine Bildung, die ihre Fähigkeiten fördert und ihre gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Das umfasst auch die Verpflichtung auf gleiche Chancen aller Kinder und Jugendlichen auf den Zugang zu einer angemessenen Berufsausbildung. In seinem Bericht zu Liechtenstein von 2023 fordert der UNO-Kinderrechtsausschuss Liechtenstein konkret auf, den Erwerb von Kompetenzen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen gezielt zu fördern, um ihre Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern und den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass entsprechende Bildungsangebote auch in der Nähe des Wohnortes bereitgestellt werden, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten und die gesellschaftliche Teilhabe dieser Jugendlichen nachhaltig zu stärken.

Auch die seit dem Berichtsjahr in Liechtenstein geltende UNO-Behindertenrechtskonvention enthält die konkrete Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Berufsausbildung. Sie verlangt, dass Staaten Massnahmen treffen, um den Erwerb von Fähigkeiten zu fördern und so die Teilhabe am Arbeitsleben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen zu ermöglichen. Das bedeutet auch, dass Programme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung barrierefrei zugänglich gemacht werden, damit alle Kinde rund Jugendlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Damit unterstreicht die Konvention das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe in Bildung und Beschäftigung. Schliesslich zielt auch das liechtensteinische Behindertengleichstellungsgesetz  darauf ab gesellschaftliche Teilhabe so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen eingeschlossen werden und ihnen ein gleichberechtigtes Leben ermöglicht wird. Das gilt auch für den Arbeitsmarkt. Es verbietet Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben, und verpflichtet öffentliche Stellen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit. Es enthält jedoch keine Vorgaben für die Privatwirtschaft 

Wie die Beratungspraxis der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) zeigt, gibt es in Liechtenstein trotz vorhandener Ansätze Lücken, unter anderem im Angebot der zweijährigen BA-Berufslehren (BA = Berufsattest). Diese richten sich insbesondere an Jugendliche, die praktisch begabt sind, aber weniger Potenzial für stark schulisch-theoretische Inhalte haben. Im Vergleich zu den drei- bis vierjährigen FZ-Berufslehren (FZ = Fähigkeitszeugnis) bieten sie eine praxisnahe Ausbildung mit reduziertem schulischen Anspruch. Dabei werden grundlegende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen vermittelt, die für eine qualifizierte Tätigkeit im jeweiligen Beruf notwendig sind. Sie eignen sich auch für Jugendliche mit Beeinträchtigungen. 

Das Angebot  an BA-Lehren in Liechtenstein ist sehr eingeschränkt. 2025 wurden insgesamt 385 Lehrstellen in über 120 verschiedenen Lehrberufen aus 22 Berufsfeldern ausgeschrieben. Nur 31 davon waren BA-Lehrstellen, die sich auf lediglich 10 Berufsfelder beschränken. Die begrenzten Berufsfelder und fehlenden öffentlichen Lehrbetriebe garantieren keinen gleichberechtigten Zugang zur Ausbildung für Jugendliche mit dem oben genannten Profil. Dies ist nicht kinderrechtskonform. Besonders problematisch ist, dass weder Staat noch Gemeinden BA-Lehrstellen anbieten und auch öffentlich-rechtliche Betriebe oder grosse Unternehmen darauf verzichten. Insgesamt nimmt damit die Zahl der BA-Lehrstellen weiter ab.

Damit alle jungen Menschen eine gleichwertige Auswahl an Ausbildungsstellen vorfinden, braucht es konkrete staatliche Anstrengungen zur Vergrösserung des Angebots an BA-Lehrstellen. Das Potential für BA-Lehrstellen in verschiedenen Wirtschafts- und Verwaltungszweigen ist durchaus vorhanden. Die Landes- und Gemeindeverwaltungen bieten bereits verschiedene inklusive Arbeitsstellen an und könnten auch für BA-Lehrstellen eine Vorreiterrolle einnehmen. Sie könnten staatsnahe Unternehmen und Organisationen, die über Leistungsvereinbarungen bestimmte staatliche Aufgaben als Partner für die Schaffung solcher Ausbildungsplätze gewinnen. Die Privatwirtschaft sollte mit gezielten Anreizen oder Fördermassnahmen zur Schaffung von BA-Lehren motiviert werden. 

 

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Liechtenstein soll:

Gezielte Massnahmen ergreifen, um die Anzahl der BA-Lehrstellen zu erhöhen. Dabei die Landesverwaltung, die Gemeinden und die staatsnahen Betriebe als Vorreiter vorsehen.

 

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