Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Internationale Empfehlungen 

Die Besuche, Berichte und Empfehlungen internationaler Expertengremien der UNO und des Europarats sind von unschätzbarem Wert für Liechtenstein, da sie unabhängige, fundierte und vergleichbare Bewertungen zur Umsetzung der Menschenrechte liefern und so gezielte Verbesserungen ermöglichen. Durch ihre Empfehlungen fördern sie die stetige Weiterentwicklung der Menschenrechte. Der regelmässige Austausch mit diesen Expertengremien fördert und bereichert die innerstaatliche Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Fachstellen, wodurch Synergien für den Menschenrechtsschutz entstehen. Ohne diese externen Impulse würde der Fortschritt im Menschenrechtsschutz wesentlich langsamer und weniger effektiv verlaufen.

 

Aktuelle Berichte

Im Berichtsjahr wurden der Bericht der Expertenkommission des Europarats gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen (GREVIO) und der Bericht des Expertenausschusses unter der UNO-Antifolterkonvention (CAT) zu Liechtenstein veröffentlicht. Diese Berichte sowie alle staatlichen Berichte („Länderberichte“) an die jeweiligen Gremien sind auf der Webseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten zugänglich. Die Berichte des VMR und der Zivilgesellschaft („Schattenberichte“) sind auf der Webseite des VMR publiziert. 

Am 22. Januar besuchte der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte das Land und tauschte sich mit Behörden und Zivilgesellschaft über die Menschenrechtslage aus. Vom 5. – 7. März überprüfte die Expertengruppe unter der Europaratskonvention gegen den Menschenhandel (GRETA) die Lage in Liechtenstein. Am 15. – 19. April besuchte das Evaluationsteam der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) das Land und am 18. Juni befand sich der Kongress der lokalen und regionalen Behörden des Europarats  im Land, welche die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit auf lokaler und regionaler Ebene prüft. Mit Ausnahme des Besuchs des Hochkommissars für Menschenrechte, werden die Ergebnisse dieser Besuche in die jeweiligen Prüfberichte für Liechtenstein einfliessen. Diese sind für 2025 zu erwarten. 

 

Abbildung: Der Austausch mit internationalen Expertengremien stärkt den Menschenrechtsschutz. Im Bild: UNO-Hochkommissar Volker Türk mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Liechtenstein. Foto: VMR

 

 

Umsetzung 

Um die die Berichte und Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien an Liechtenstein umzusetzen und die Datensammlung und Berichterstattung an diese Gremien zu koordinieren, schuf die Regierung 2019 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amts für Auswärtige Angelegenheiten. Die Arbeitsgruppe hat ausserdem den Auftrag, sich mit verwaltungsexternen Institutionen und Organisationen auszutauschen, die für die Umsetzung der Menschenrechte in Liechtenstein zentral sind, namentlich Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie privatwirtschaftliche Akteure. 

 

2024 verfolgte die Arbeitsgruppe das Projekt einer Datenbank zur einheitlichen Erfassung, Prüfung und Priorisierung aller Menschenrechtsempfehlungen internationaler Überwachungsgremien weiter. Nach Fertigstellung der Datenbank konnten im Berichtsjahr alle ab 2023 erhaltenen Empfehlungen importiert werden und es konnte mit der Befüllung der geplanten und getroffenen Umsetzungsmassnahmen begonnen werden. Von Liechtenstein bei der Ratifikation von Menschenrechtsabkommen angebrachte Vorbehalte werden in der Datenbank nicht erfasst, da es sich nicht um eine Rechtsdatenbank handelt. Die Datenbank ist ein verwaltungsinternes Arbeitsinstrument und nicht öffentlich zugänglich. 

 

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Liechtenstein soll:

Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.


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