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Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein ist verboten. Zwar machen sich Frauen, die im Ausland einen Abbruch vornehmen, nicht strafbar, doch es gibt keine offiziellen Angaben über die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen von in Liechtenstein wohnhaften Frauen. Die Beratungsstelle der Stiftung schwanger.li weist für 2024 16 Beratungen zu Schwangerschaftskonflikten aus. Vergleichbare Zahlen aus der Schweiz lassen darauf schliessen, dass im Verhältnis der Wohnbevölkerung rund … Abbrüche gemacht werden. 

Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte Zahlen aus dem Jahr 2024. Wobei aktuell von 12‘205 Schwangerschaftsabbrüchen in der Schweiz ausgegangen wird. Aus den aktuellen Zahlen ergibt sich für einen Schwangerschaftsabbruch eine Quote von 7.3 Abbrüchen pro 1000 Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch tätigen. Geht man in Liechtenstein von einer ähnlichen Quote und einer ähnlichen Bevölkerungszusammensetzung aus, ergeben sich ungefähr 20 potenzielle Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein pro Jahr. In Österreich sind die Zahlen nochmals deutlich höher, dort geht man von ca. 12 Abbrüchen pro 1000 Frauen aus.

In Liechtenstein ist ein Schwangerschaftsabbruch nach den §§ 96–98a StGB grundsätzlich verboten. Wer einen Abbruch durchführt, sei es an sich selbst oder bei einer Schwangeren, auch medizinisches Personal, kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Erfolgt der Abbruch ohne Einwilligung der Schwangeren, drohen ebenfalls bis zu drei Jahre Haft; führt der Abbruch zum Tod der Schwangeren, können es bis zu fünf Jahre sein. Eine Straffreiheit besteht jedoch in bestimmten Fällen. Neben dem Verbot des Schwangerschaftsabbruchs verbietet das Gesetz ausserdem, öffentlich über Möglichkeiten und Angebote für Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Das bedeutet, dass in Liechtenstein keine umfassenden Informationen und Beratungen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt werden dürfen. Gemäss Art. 12 CEDAW haben Frauen das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschliesslich solcher für sexuelle und reproduktive Gesundheit, ohne Diskriminierung. In Liechtenstein bedeutet dies, dass Betroffene Anspruch auf umfassende Informationen und Beratungen zu Schwangerschaftsabbrüchen hätten, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Derzeit dürfen solche Beratungen jedoch nicht umfassend angeboten werden. Dabei sind sie essenziell, um Frauen in einer oft belastenden Situation vertraulich, niedrigschwellig um über medizinische, rechtliche und psychosoziale Aspekte zu informieren.

Der Schwangerschaftsabbruch ist aus menschenrechtlicher Sicht vor allem durch das Recht der Frau auf Selbstbestimmung, Gesundheit und Privatsphäre geschützt. Internationale Normen wie AEMR, ICCPR, ICESCR, CEDAW, CRC und BRK betonen den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen, insbesondere für Jugendliche und Frauen mit Behinderungen. Der rechtliche Schutz des Fötus wird national geregelt, wobei der EGMR feststellt, dass der Fötus keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Entkriminalisierung und barrierefreier Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdiensten gelten als zentrale Voraussetzung für die Wahrung von Menschenrechten.

Entsprechend wurde vom Überwachungsausschuss unter der UNO-Frauenrechtskonvention, (CEDAW) bereits 2018 dringlich eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und eine Aufhebung des Informationsverbots gefordert. Auch der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfahl in seinem kombinierten dritten und vierten Bericht von 2023 den Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen zu entkriminalisieren und den Zugang zu sicheren Abtreibungs- und Nachsorgediensten für heranwachsende Mädchen zu gewährleisten. Dabei soll sichergestellt werden, dass ihre Meinung stets gehört und im Rahmen des Entscheidungsprozesses angemessen berücksichtigt wird (Empfehlung Nr. 33 b). Keine dieser Empfehlungen ist bis jetzt angegangen worden. 

 

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Liechtenstein soll:

Den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren und den Zugang zu sicheren Abtreibungs- und Nachsorgediensten für Frauen und Mädchen ermöglichen. Das Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen abschaffen.


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