Rechtliche und strategische Grundlagen
Das Gleichstellungsgesetz vom 10. März 1999 verpflichtet zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Berufsleben und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Es legt damit wichtige Grundsätze fest, deckt jedoch bei weitem nicht alle gesellschaftlichen Gleichstellungsthemen ab. Etwa fehlen die Bereiche politische Teilhabe, unbezahlte Care-Arbeit, gendersensible Bildung oder Schutz vor Mehrfachdiskriminierung. Deshalb empfehlen der Ausschuss unter der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) sowie nationale Beratungsorganisationen und Fachstellen seit Jahren die Erarbeitung einer Gleichstellungsstrategie.

Abbildung: Im Schattenbericht an den Expertenausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention forderten 11 NGOs konkrete Verbesserungen in der Gleichstellungspolitik – unter anderem eine nationale Gleichstellungsstrategie. Foto: Nils Vollmar
Im Berichtsjahr wurde unter Einbezug verschiedener Interessensgruppen der Entwurf für die erste nationale Gleichstellungsstrategie erarbeitet, welche zum Ziel hat, Gleichstellungspolitik systematisch, ressortübergreifend und mit klar messbaren Zielen voranzubringen. Verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft forderten bereits Anfang Jahr in ihrem Bericht an die UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) diesbezüglich v.a. ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Umsetzung der Gleichstellung, wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohnlücke, eine bessere politische Teilhabe von Frauen, sowie nachhaltige Präventions- und Schutzsysteme gegen Gewalt an Frauen. Die Vernehmlassung zur Strategie wird im Frühling 2025 durchgeführt. Die Umsetzung ist für 2026 geplant.
In Ergänzung zum sechsten Länderbericht unter der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) reichten Ende 2024 der VMR und 11 nichtstaatliche Organisationen einen Schattenbericht zur UNO- Frauenrechtskonvention (CEDAW) ein. Die CEDAW bildet das zentrale Instrument zur Förderung der Gleichstellung in Liechtenstein und verpflichtet den Staat unter anderem zur Umsetzung wirksamer Gleichstellungspolitik, etwa mit Massnahmen gegen Lohnungleichheit, zur Stärkung der politischen Repräsentation von Frauen und zum Schutz vor geschlechtsbasierter Gewalt. Auch eine nationale Gleichstellungsstrategie mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen war Inhalt der Forderungen im CEDAW-Schattenbericht_2024.