Fortpflanzungsmedizingesetz
Die Regelung der Fortpflanzungsmedizin ist menschenrechtlich relevant, weil sie in Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung, des Schutzes des ungeborenen Lebens und der Nichtdiskriminierung – insbesondere von Menschen mit Behinderungen – eingreift und dabei teils widersprüchliche Rechte in Einklang bringen muss. Es sind Kinderrechte und Persönlichkeitsrechte der Eltern berührt, insbesondere aus EMRK, UNO-Kinder- und Behindertenrechtskonvention. Zentral sind Nichtdiskriminierung, reproduktive Selbstbestimmung und der Schutz von Menschen mit Behinderungen.
Liechtenstein hat bisher kein Gesetz zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung. 2016 lag ein Entwurf vor, orientiert am Schweizer Recht und der EU-Richtlinie 2004/23/EG, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellte, Schutz- und Beratungspflichten vorsah sowie Genehmigungen für bestimmte Verfahren verlangte. Geregelt wären Samenspende, Insemination, In-vitro-Fertilisation, Gametentransfer und Konservierung von Keimzellen gewesen; verboten worden wären PID, Embryonenforschung, Ei- und Embryonenspende, Embryonenkonservierung und Leihmutterschaft. Wegen stark gegensätzlicher Rückmeldungen wurde das Gesetz nach der Vernehmlassung nicht weiterverfolgt.
Nach Aufhebung des Verbots für gleichgeschlechtliche Paare wurde das Thema wieder aufgegriffen. Eine neue Vorlage war bis Ende der letzten Legislatur im Frühling 2025 angekündigt worden. Gemäss Auskunft des zuständigen Ministeriums für Gesellschaft und Kultur befasst sich das Ministerium aktuell mit dem Thema, ein Termin für die Vorlage eines neuen Vernehmlassungsberichts kann jedoch nicht genannt werden. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für die Fortpflanzungsmedizin führt dazu, dass Betroffene keinen gesicherten Zugang zu medizinischen Verfahren haben, bestehende Ungleichbehandlungen fortbestehen und es keine verbindliche Regelung zu ethisch problematischen Praktiken gibt. Ein Gesetzesprozess bietet zudem die Chance, einen gesellschaftlichen Diskurs über dieses komplexe Thema zu führen.
Ein Fortpflanzungsmedizingesetz schaffen und die Ratifizierung der Biomedizinkonvention des Europarats prüfen.