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Bekämpfung der Armut


Armut hindert Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte. Die Sicherung materieller Ressourcen und die Einhaltung strikter Vorgaben von Behörden schränken die Lebensgestaltung und Entscheidungsfreiheit von Betroffenen drastisch ein. Menschen in Armut erleben sich daher oft als machtlos. Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) verpflichten sich die Staaten, allen Menschen auf ihrem Territorium ein menschenwürdiges Existenzminimum, einen angemessenen Lebensstandard und Möglichkeiten zur stetigen Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu gewähren. Die Beseitigung von Armut bis 2030 ist ausserdem das erste der 17 UNO-Nachhaltigkeitsziele. 

 

Abbildung: In Befragungen und Workshops mit Fachstellen aus Verwaltung und Zivil- gesellschaft identifizierte das Amt für Soziale Dienste drei Massnahmen zur Bekämpfung von Armut. Foto: Liechtensteiner Vaterland


2023 erschien erstmals seit 15 Jahren wieder ein staatlicher Armutsbericht. Er weist für 2020 eine Armutsgefährdungsquote von 14,1 %, eine Armutsquote von 3,1 % und eine kombinierte Einkommens- und Vermögensarmut von 0,9 % aus. Besonders gefährdet sind Ein-Personen- und Ein-Eltern-Haushalte, ältere Menschen sowie Migrantinnen und Migranten. Der Bericht liefert finanzielle Kennzahlen. Allerdings trägt er den menschenrechtlichen Dimensionen wie soziale Teilhabe, Bildung oder Gesundheit nicht Rechnung und gibt auch keine Auskunft über strukturelle Ursachen oder Folgen der Armut.

Im Berichtsjahr führte das Amt für Soziale Dienste das Projekt „Gemeinsam gegen Armut“ zur Entwicklung von Massnahmen zur Armutsbekämpfung unter Einbezug der Zivilgesellschaft durch. Nach der Befragung betroffener Organisationen und Fachpersonen sowie einem Workshop wurden im Schlussbericht drei Massnahmen identifiziert: Die Weiterentwicklung und Neupositionierung des Runden Tisches Armut im Laufe des Jahres 2025, die Planung und Durchführung einer Präventionskampagne durch das Amt für Soziale Dienste in den Jahren 2025-2026 und die Planung und Durchführung eines Projekts zur Erhöhung der Transparenz der staatlich angebotenen Leistungen.

 

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Liechtenstein soll:

Die Ursachen, Gefährdungsfaktoren und Folgen von Armut vertieft untersuchen, um einen nationalen Aktionsplan dagegen ausarbeiten zu können.

 

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