Wahlfreiheit
Im November 2024 besuchte eine Expertendelegation des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODHIR) der OSZE Liechtenstein, um im Vorfeld der Landtagswahlen im Rahmen einer sogenannten Needs Assessment Mission (NAM) zu prüfen, ob eine Wahlbeobachtung nötig ist. Dabei führten sie Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Justiz, Politik, Medien und Zivilgesellschaft. Der anschliessend veröffentlichte Bericht kam zu einer insgesamt positiven Bewertung der institutionellen Voraussetzungen für freie und faire Wahlen im Land. So werden etwa politische Pluralität, Transparenz, Medienfreiheit, verlässliche Verwaltung und organisatorische Abläufe untersucht. In seinem Bericht betonte das ODIHR besonders, dass der Wahlprozess in Liechtenstein durch eine klare rechtliche Grundlage, funktionierende Wahlverwaltung und offene Rahmenbedingungen für Politik, Medien und Zivilgesellschaft unterstützt wird. Wie bereits bei früheren Prüfungen sah das ODIHR auch dieses Mal von einer Wahlbeobachtung ab.