Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
Das Formular ist gegen das automatische Ausfüllen von Bots abgesichert. Wenn Sie denken, dass das Formular nicht wie erwartet funktioniert, wenden Sie sich bitte an den Website Inhaber.
Hier finden Sie die Datenschutzinformationen
Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

  • Menschenrechte
    • Freiheitsrechte
    • Migration und Flucht
    • Kinder und Jugendliche
    • Frau und Mann
    • LGBTQIA+
    • Behinderung
    • Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Menschenrechtsschutz
    • Menschenrechte und die Agenda 2030
  • Über Uns
    • Aktuelles
    • Mission
    • Auftrag
    • Organisation
  • Mitgliedschaft
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Berichte
Beschwerde

Logo_VMR_Bunt_mit grauer Schrift_de.svg

  • Menschenrechte
    • Freiheitsrechte
    • Migration und Flucht
    • Kinder und Jugendliche
    • Frau und Mann
    • LGBTQIA+
    • Behinderung
    • Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Menschenrechtsschutz
    • Menschenrechte und die Agenda 2030
  • Über Uns
    • Aktuelles
    • Mission
    • Auftrag
    • Organisation
  • Mitgliedschaft
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Berichte
  • Beschwerde
  • De En

Rassismus und Diskriminierung


Diskriminierungsverbot im Strafrecht

Seit 2016 normiert das liechtensteinische Strafgesetzbuch in § 283 ein umfassendes öffentliches Diskriminierungsverbot, welches alle völkerrechtlich verankerten Diskriminierungsmerkmale umfasst. Die Strafnorm stellt das öffentliche Zeigen, Aufreizen und Verbreiten von herabsetzenden oder verleumderischen Ideologien unter Strafe. Sie verbietet das öffentliche Verharmlosen, Leugnen oder Rechtfertigen von Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kriterium für die Strafbarkeit ist die Öffentlichkeit einer Handlung. Weiters ist geregelt, dass Leistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einer Person oder einer Personengruppe nicht aufgrund von «Rasse», Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht (auch non-binär), Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung verweigert werden dürfen. Die Mitgliedschaft in diskriminierenden Organisationen ist ebenfalls verboten.

 

Abbildung: Seit Schaffung des Antidiskriminierungsverbots ​​ im Strafrecht 2016 wurden 42 Anzeigen erstattet und 12 Urteile gefällt.


Im Berichtsjahr leitete die Staatsanwaltschaft fünf neue Verfahren wegen Diskriminierung ein. In vier Fällen ging es um den Tatbestand der Herabsetzung. In einem Fall um Leugnung von Völkermord und veröffentlichen von diskriminierenden Inhalten. In einem Verfahren erfolgte ein Strafantrag, ein Verfahren wurde durch Diversion erledigt. Ein Verfahren wurde aufgrund Überweisung ins Ausland abgebrochen, in zwei Verfahren wurden die Vorerhebungen eingestellt. Im Berichtsjahr wurden keine rechtskräftigen Urteile zur Strafnorm gefällt. 
Damit sind seit Bestehen dieser Strafnorm von der Staatsanwaltschaft insgesamt 42 Verfahren gegen Diskriminierung eingeleitet worden. Im gleichen Zeitraum ergingen 12 letztinstanzliche Urteile, vier davon in Form von bedingten Freiheitsstrafen. In zwei dieser Fälle wurden unbedingte Geldstrafen ausgesprochen. 

Im März veröffentlichte die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) ihren sechsten Länderbericht über Liechtenstein. Er analysiert Fortschritte und Herausforderungen in Bereichen wie Gleichstellung, Hassrede, hassmotivierte Gewalt sowie Integration und Inklusion. Der Bericht enthält elf Empfehlungen, darunter zwei dringliche Massnahmen, über deren Umsetzung Liechtenstein bis 2026 Bericht erstatten muss. 

Eine dringliche Empfehlung der ECRI bezieht sich auf die Schaffung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes, was auch der VMR seit mehreren Jahren fordert. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten wurde im Berichtsjahr umgesetzt (siehe auch Kapitel über die Umsetzung Integrationsstrategie). Die ECRI empfiehlt Liechtenstein darüber hinaus, den Menschenrechtsschutz zu stärken, indem der VMR finanziell besser ausgestattet wird, mehr Menschenrechtsbildung in Schulen mit besonderem Fokus auf LGBTIAQ+-Themen erfolgt und die Strafbarkeit beim Vermieten an irregulär aufhältige Migranten entfällt. Zudem sollen die Rechte von LGBTIAQ+-Personen durch eine Studie, klare gesetzliche Regelungen zur Geschlechtsanerkennung, die Aufnahme von Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen ins Strafrecht sowie eine bessere Bekämpfung von Hassrede im Internet abgesichert werden. Weitere Empfehlungen betreffen die Einrichtung einer muslimischen Begräbnisstätte und die systematische Erhebung von Gleichstellungsdaten zur Förderung wirksamer Antidiskriminierungsmassnahmen. 

Der zehnte Länderbericht Liechtensteins an den Expertenausschuss unter dem Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) wäre bereits im August 2022 fällig gewesen. Auch frühere Berichte sind noch ausstehend. Das Ministerium für Äusseres und das zuständige Amt für Auswärtige priorisierten andere Berichterstattungen. Der VMR bedauert die langjährige Verzögerung bei der Berichterstattung unter ICERD und empfiehlt, zumindest die Möglichkeit der vereinfachten Berichterstattung zu nutzen. Diese steht Staaten offen, die mit der Berichterstattung mehr als fünf Jahre im Verzug sind.   

 

4
Liechtenstein soll:

Dringend ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz schaffen.


Extremismus und Hassrede

Der Europarat definiert in seiner Empfehlung von 2022 Hassrede als alle Arten von Äusserungen, die Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder Gruppe aufgrund ihrer Hautfarbe, Sprache, Religion, Nationalität, ethnischer oder nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung oder anderen Identitätsmerkmale angreifen oder abwerten. Hasskriminalität wird als strafbare Handlung definiert, die auf Hass oder Vorurteilen gegenüber bestimmten Gruppen oder Einzelpersonen basiert.

Besonders im Internet und in online-Foren nehmen rassistische, antisemitische Inhalte oder Aufrufe zur Gewalt europaweit zu. Die Online-Hassrede trifft häufig marginalisierte Gruppen wie LGBTIQA+, Roma oder Geflüchtete. Laut Jens oder Reddit-Beiträgen aus Umfragen vom August 2024 berichten fast 50% der Internetnutzerinnen und -nutzer im Alter von 16–29 Jahren in der EU, dass sie in den letzten drei Monaten hassvolle oder abwertende Nachrichten online erlebt haben. 

Der Europarat empfiehlt eine Bekämpfung von Hass im Netz über einen abgestuften rechtlichen und politischen Ansatz, der von strafrechtlichen Massnahmen über Förderung von Bildung und Medienkompetenz bis hin zu wirksamer Zusammenarbeit mit Plattformen, Behörden und der Zivilgesellschaft reicht. Die Schweizer Meldeplattform Stop Hate Speech bietet eine Anlaufstelle für Personen, die Opfer von Online-Hass geworden sind, und unterstützt sie dabei, Vorfälle zu melden und rechtliche Schritte zu prüfen. Die Plattform dient als Frühwarnsystem und unterstützt die Behörden dabei, ein besseres Verständnis für die Verbreitung solcher Vorfälle zu erlangen. 

Der Monitoringbericht Extremismus in Liechtenstein von 2024 stellt auch in Liechtenstein eine Zunahme an Verunglimpfungen, Beschimpfungen und Hassaufrufen gegen bestimmte Gruppen, Einzelpersonen oder Minderheiten fest. Auch beobachtet er eine rasche Verbreitung von Falschnachrichten und antidemokratischen und extremistischen Inhalten. Der aktuelle Bericht von 2024 verzeichnet keine grösseren Gewaltvorfälle oder Aktivitäten mit extremistischem Hintergrund. Insbesondere wirke sich aber die erhöhte Sicherheitslage in Europa und die zunehmende Digitalisierung des Alltags auf extremistischen Handlungen aus, auch auf Straftatbestände, insbesondere in den Sozialen Medien. 

Der VMR verzeichnete keine Beschwerden wegen extremistischen Handlungen, nahm aber vermehrt herabsetzende Beiträge und Kommentare in den Sozialen Medien wahr. Regierung oder öffentliche Stellen haben im Berichtsjahr keine Massnahmen zur Reduzierung oder Vorbeugung von Hass im Netz getroffen. 

 

5
Liechtenstein soll:

Verstärkte präventive Massnahmen gegen Rassismus, Extremismus und Radikalisierungstendenzen im Internet ergreifen.

 

zurück

 

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

info(at)vmr.li

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

Mi                        geschlossen


Beratungstermine nach Vereinbarung

VMRL Logo

  

 

 

 

  

              ​​​     

Spenden


Mitglied werden


Newsletter abonnieren

LinkedIn Icon.pngYouTube Icon..png

 

Barrierefreiheit

Impressum

Datenschutz