Menschenrechtsverletzungen durch US-Sanktionen
Natürliche und juristische Personen, die vom US-Office of Foreign Assets Control (OFAC) sanktioniert wurden, unterliegen strengen wirtschaftlichen und finanziellen Einschränkungen. Banken dürfen keine signifikanten Transaktionen mehr für die sanktionierten Personen durchführen. US-Staatsangehörigen und US-Unternehmen ist es verboten, mit den sanktionierten Personen Geschäfte zu machen. In Liechtenstein sind mehrere juristische und natürliche Personen von diesen Sanktionen betroffen.
Alle liechtensteinischen Banken haben sich in privatrechtlichen Verträgen mit ihren US-Korrespondenzbanken dazu verpflichtet, die Vermögen von OFAC-sanktionierten Personen nicht zu bedienen. Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht FMA hält die Banken ebenfalls dazu an, im Sinn des Compliance alle Anforderungen einzuhalten, um sich nicht dem Risiko von Sekundärsanktionen auszusetzen und den Finanzplatz zu gefährden. Die Banken lassen deshalb keinerlei Bewegungen mehr auf den Konten der Betroffenen zu: Es können keine Krankenkassen-, Versicherungs- oder Steuerzahlungen gemacht werden. Auch Kosten für die Rechtsvertretung sind ausgeschlossen. Gleichzeitig können die Betroffenen keine existenzsichernden Zahlungen wie Arbeitslosengeld, Familienzulagen oder Gehälter aus anderen Arbeitstätigkeiten erhalten. Auch Transaktionen von Familienangehörigen sind eingeschränkt. Somit sind die Betroffenen gänzlich vom globalen Finanzsystem ausgeschlossen und in ihrer Existenz gefährdet. Die Sanktionen bedeuten ein faktisches Arbeitsverbot und eine Einschränkung der Handlungs- und Bewegungsfreiheit. Die Sanktionen basieren weder auf nationalen noch internationalen oder EU-Gesetzen. Die Kriterien für die Sanktionierung sind nicht transparent und es gibt keinen Rechtsweg, um Rekurs einzulegen.
Die Auswirkungen dieser Sanktionen verletzten verschiedene Grund- und Menschenrechte gemäss liechtensteinischer Verfassung und internationalen Übereinkommen, u.a. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf ein eigenes Bankkonto, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf ein faires Verfahren. Im weiteren Sinn verletzten die Sanktionen das Recht auf Leben und den Schutz der Menschenwürde. Der liechtensteinische Staat hat die Pflicht, den Menschenrechtsschutz für seine Staatsangehörigen zu gewährleisten.
Dringend konkrete Massnahmen ergreifen, um die Grundrechtsverletzungen von Personen unter US-Sanktionen in Liechtenstein zu beheben.