Beschwerde

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Menschenhandel

Menschenhandel umfasst gravierende Menschenrechtsverletzungen. Er führt zu schweren körperlichen, psychischen und sozialen Schäden und entzieht den Opfern ihre Würde und Selbstbestimmung. Betroffene werden ihrer Freiheit und ihren Papieren beraubt, ausgebeutet und zu Arbeit oder Prostitution gezwungen. Vom 5. bis 7. März besuchte die Expertengruppe des Europarats zur Überprüfung der Europaratskonvention gegen den Menschenhandel (GRETA) Liechtenstein. Er tauschte sich mit Regierungs- und Verwaltungsbehörden sowie mit Organisationen der Zivilgesellschaft aus. Der Schwerpunkt dieser Evaluierungsrunde liegt auf dem Zugang der Opfer von Menschenhandel zur Justiz und wirksamen Rechtsbehelfen. Der Bericht und die Empfehlungen werden 2025 erwartet.

 

Aktionsplan gegen Menschenhandel 

Der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) zeigt sich in seinem Bericht von 2024 besorgt über das Fehlen eines nationalen Plans zur Bekämpfung des Menschenhandels und empfiehlt das Risiko von Menschenhandel proaktiv zu untersuchen und Präventionsarbeit zu leisten, auch wenn keine konkreten Beschwerden vorliegen. Hierzu sollen besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen für die Risiken des Menschenhandels sensibilisiert und zur Anzeige ermutigt werden. Richter und Richterinnen, Strafverfolgungsbeamte und Beamte der Migrations- und Grenzkontrollbehörden sollen in der frühzeitigen Erkennung von Opfern des Menschenhandels und ihrer Weitervermittlung an geeignete soziale und rechtliche Dienste geschult werden. Bei aufgedeckten Fällen von Menschenhandel sollen nicht nur Täter bestraft, sondern Opfer angemessenen Schutz und Unterstützung erhalten, auch durch einen – zumindest vorläufig - gesicherten Aufenthalt und Schutz vor Strafverfolgung in Liechtenstein.

 

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Liechtenstein soll:

Einen Aktionsplan gegen Menschenhandel ausarbeiten, der den Schutz von Opfern und die Sensibilisierung von gefährdeten Gruppen in den Mittelpunkt stellt. Richterinnen und Richter, Migrationsbehörden und die Polizei zu Menschenhandel schulen.


Meldestelle

Im September 2023 wurde eine Meldestelle für Menschenhandel bei der Landespolizei eingerichtet. Dazu wurde die seit 2020 bestehende Hinweisgeberplattform der Landespolizei auf Verdachtsmeldungen im Bereich Menschenhandel ausgeweitet. Unter Wahrung der Anonymität können seither Hinweisgebende via online-Portal mit der Landespolizei über ihren Verdacht kommunizieren. Der VMR begrüsst die Einrichtung der Meldestelle, steht jedoch der Ansiedlung bei der Landespolizei kritisch gegenüber. Eine Strafverfolgungsbehörde ist als Meldestelle gegenüber einer nichtstaatlichen Beratungsstelle für Opfer und Zeugen sehr hochschwellig. Es ist weiterhin schwierig, Kontakt mit Betroffenen herzustellen. Auch fehlt ein niederschwelliger Zugang zu Hilfsangeboten und Informationen. Dennoch begrüsst der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) in seinem 2024 erschienenen Bericht die Einführung der Meldestelle bei der Landespolizei als wesentlichen Fortschritt.

Seit Gründung der Meldestelle wurde eine Verdachtsmeldung zu Menschenhandel über das Hinweisgebersystem verzeichnet. 2024 wurde keine Meldung wegen Menschenhandels verzeichnet. 

 

Runder Tisch Menschenhandel

Seit 2006 besteht in Liechtenstein der behördenübergreifende «Runde Tisch Menschenhandel» unter der Leitung der Landespolizei und Mitwirkung der Staatsanwaltschaft, der Opferhilfestelle, des Amts für Volkswirtschaft, des Amts für auswärtige Angelegenheiten und des Ausländer- und Passamts. Der Runde Tisch hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Migrationsbehörden und Institutionen für die Unterstützung der Opfer von Menschenhandel zu stärken. Er kann im Bedarfsfall weitere Akteure, einschliesslich Nichtregierungsorganisationen, einbeziehen. Seit 2018 dokumentierte der Runde Tisch sechs Verfahren wegen Menschenhandel in Liechtenstein. Im Berichtsjahr kam kein neues dazu. In keinem der Verfahren kam es bislang zu einer Anklage. Die Erfüllung des Tatbestands ist sehr schwierig. Einerseits ist die Beweisführung äusserst herausfordernd. Andererseits muss das Opfer aussagen, was sich in fast allen Fällen als schwierig gestaltet. Es gab aber in solchen Fällen Verurteilungen aufgrund anderer Tatbestände, z.B. Sozialhilfebetrug. Ein Verfahren ist noch anhängig, drei Verfahren aus dem Jahr 2023 wurden mittlerweile eingestellt.

 

Abbildung: In keinem der sechs Verfahren zu Menschenhandel seit 2018 kam es zu einem Abschluss. Quelle: Runder Tisch Menschenhandel. Statistik: VMR

 

 

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Liechtenstein soll:

Die nationale Meldestelle für Menschenhandel bei der Landespolizei bekannter machen und den Austausch zwischen dem Runden Tisch Menschenhandel und nichtstaatlichen Fachstellen fest institutionalisieren.


Internationales Engagement für Menschenhandel

Auf internationaler Ebene ist die Bekämpfung von Menschenhandel und modernen Formen der Sklaverei ein Schwerpunkt des liechtensteinischen Menschenrechts-Engagements. Mit der Multi-Stakeholder-Initiative gegen die Finanzierung von Menschenhandel und modernen Formen der Sklaverei (FAST, Finance Against Slavery and Trafficking) setzt sich Liechtenstein für die Mobilisierung des Finanzsektors gegen moderne Sklaverei ein. Ziel der Initiative ist es, den globalen Finanzplatz für die Bekämpfung der Sklaverei und des Menschenhandels, die enorm lukrative illegale Geschäftsmodelle sind, mit einzubeziehen und in die Pflicht zu nehmen. Darüber hinaus fanden 2024 verschiedene internationale Treffen zur Bekämpfung von Menschenhandel statt, an der Liechtenstein teilnahm. Zudem unterstützte Liechtenstein im Berichtsjahr erneut den Forschungsschwerpunkt „Menschenhandel“ des Ludwig Bolzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte mit 70‘000 CHF sowie den „UNO-Fonds für Opfer des Menschenhandels“ mit 100‘000 CHF.


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