Meinungsfreiheit und Medienvielfalt
Informationsvielfalt und unabhängige Medien stärken die Demokratie. Sie vermitteln Wissen, sorgen für Informationen und präsentieren unterschiedliche Stimmen, Perspektiven und Meinungen im öffentlichen Diskurs. Damit sorgen sie für eine freie Meinungsbildung und freie Meinungsäusserung. Sie befähigen Menschen, aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Eine informierte Öffentlichkeit ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren von rechtsstaatlichen und demokratischen Staaten.
Seit Jahren nimmt die Medienkonzentration europaweit zu. Vor allem durch Fusionen grosser Medienhäuser, Übernahmen regionaler Zeitungen durch wenige nationale Konzerne und die starke Marktposition globaler Plattformen wie Google, Meta und Amazon im digitalen Werbemarkt. Dies führt dazu, dass traditionelle Medien finanziell unter Druck geraten, lokale Berichterstattung zurückgeht und die öffentliche Meinungsbildung zunehmend von einer kleineren Anzahl von Akteuren geprägt wird. Gleichzeitig fragmentieren die sozialen Medien die Informationskanäle zusätzlich.
Medienförderungsgesetz
Aufgrund des kleinen Marktes sind praktisch alle privaten Medien in Liechtenstein auf Medienförderung angewiesen. 2023 schickte die Regierung eine Reform des Medienförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Diese hatte zum Ziel, die Medienvielfalt, den Meinungspluralismus und die freie Meinungsbildung in Liechtenstein zu erhalten und zu stärken. Zur Erreichung dieses Ziels schlug die Regierung die Erhöhung der Basisförderung, eine stärkere Förderung digitaler und junger Medien, eine bessere Qualifikation der journalistischen Arbeit und eine Anpassung der Medienkommission vor.
Im Berichtsjahr wurde die Reform im Landtag behandelt und im Dezember einstimmig verabschiedet. Mit der Reform werden vor allem Kleinst-Medien gestärkt, etwa durch eine Erhöhung des Sockelbeitrags an Medienschaffende und die Einführung einer Anschubfinanzierung und höherer Förderquoten für Weiterbildung und Verbreitung. Gleichzeitig fördert es digitale und innovative Informationsangebote. Die Medienkommission wurde gestärkt und die Grundlage für einen verbindlichen Journalistenkodex erlassen. Damit sind die Grundlagen für Informationsvielfalt und für verlässliche Informationen verbessert worden. Das neue Gesetz wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Medienkonzentration
Die europaweite Medienkonzentration machte vor Liechtenstein nicht halt. Im März 2023 wurde das Liechtensteiner Volksblatt aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Damit verblieb mit dem „Liechtensteiner Vaterland“ noch eine einzige Tageszeitung in Liechtenstein, die zusammen mit der Wochenzeitung „LIEWO“ vom selben Verlag publiziert wird.
Ende des Berichtsjahres wurde das öffentlich-rechtliche Radio Liechtenstein eingestellt. Im Oktober des Berichtsjahres hatte ein Referendum der Partei Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Entscheidung geführt, das Liechtensteinische Rundfunkgesetz aufzulösen und die Finanzierung von Radio Liechtenstein per Ende Jahr einzustellen – 55,4 % der Bevölkerung stimmten dafür. Das Radio Liechtenstein hatte bis dahin eine stabile Hörerschaft (rund 11’400 tägliche Hörerschaft im Inland im Jahr 2021). Ein Versuch zur Privatisierung scheiterte.
Es verbleibt der private Fernsehsender 1FLTV, der rund eine Stunde täglich lokale Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft, Kultur und Sport liefert sowie öffentlich-rechtliche Informationsplattformen, wie z.B. der Landeskanal oder die Gemeindekanäle. Seit 2013 erscheint wöchentlich die Online-Zeitung lie:zeit.
Mit der Schliessung von Liechtensteiner Volksblatt und Radio Liechtenstein wird die Medienvielfalt in Liechtenstein empfindlich geschwächt. Dadurch werden die Diversität und Qualität der Informationen weiter eingeschränkt. Es ist zu hoffen, dass es mit dem neuen Medienförderungsgesetz gelingt, den Aufbau von neuen, auch kleinen Medienformaten in guter Qualität zu begünstigen, sodass die Medienvielfalt, der Meinungspluralismus und die freie Meinungsbildung erhalten und gestärkt werden können.