Künstliche Intelligenz
2024 führte der Europarat seine Arbeiten an einem internationalen Rahmenübereinkommen zur Sicherstellung des Menschenrechtsschutzes bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen fort. Am 5. September 2024 wurde die Konvention offiziell zur Unterzeichnung freigegeben. Sie stellt das weltweit erste rechtsverbindliche internationale Abkommen für KI-Systeme dar und steht neben den Europaratsmitgliedern auch interessierten Drittstaaten offen. Liechtenstein beteiligte sich an den Verhandlungen und setze sich dabei für die Einhaltung von Menschenrechts- und Datenschutzstandards und eine möglichst globale Reichweite des Abkommens ein. Das Land unterzeichnete das Übereinkommen am 27. Februar 2025. Eine Ratifizierung wird noch geprüft.
Die EU verabschiedete im Dezember 2023 die weltweit erste umfassende Gesetzgebung über Künstliche Intelligenz – den sogenannten EU-AI Act. Ziel dieser Verordnung ist es, sichere, vertrauenswürdige und menschenrechtskonforme KI-Systeme zu gewährleisten. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise umgesetzt. Der EU-AI Act muss für Liechtenstein im Rahmen des EWR verbindlich umgesetzt werden und erfordert den Aufbau nationaler Aufsichtsstrukturen. Die zuständige Stabsstelle für Digitale Innovation ist mit den entsprechenden Vorbereitungen befasst.
Das Europäische Netzwerk nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI), dem auch der VMR angehört, begleitete die Entstehungsprozesse der Europarats-Konvention und der EU-Verordnung kritisch. In einer Stellungnahme bemängelte es das Fehlen zentraler Menschenrechtsgarantien. So enthalte der Vertrag nur für den öffentlichen Sektor verbindliche Regelungen, während der mächtige private Sektor weitgehend ausgenommen bleibe. Zudem würden KI-Systeme, die im Bereich der nationalen Sicherheit eingesetzt werden, vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Hier müsste der Staat auf nationaler Ebene Massnahmen setzen, damit der Schutz alle Bereiche umfasst. In der Verordnung der EU wird der Begriff «Menschenrechte» oft nur rhetorisch und nicht im Sinne einer normativen Formulierung gebraucht. D.h. die Verordnung präzisiert nicht, welche Menschenrechte genau betroffen sind und welches die Risiken sind, die sich aus der KI ergeben. Hierfür wäre ein Reglement oder eine Leitlinie notwendig. Schliesslich kritisiert ENNHRI das Fehlen unabhängiger und wirksamer Aufsichtsmechanismen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene des Europarats.
Beim Umsetzen der neuen KI-Gesetze besonderen Wert auf den Schutz der Menschenrechte legen und dafür eine nationale Regelung erarbeiten, die europäische Gesetze auf die Privatwirtschaft und die nationale Sicherheit ausweitet.