Korruption
Im Jahr 1999 wurde die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) gegründet. GRECO überprüft in einem Monitoring-Mechanismus, dem 50 Mitgliedstaaten angehören, ob die Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten den internationalen Vorgaben entspricht.
Ende 2023 war die vierte Evaluationsrunde zur Vermeidung von Korruption bei Landtag, Gericht und Staatsanwaltschaft abgeschlossen worden. Im März 2024 wurde der vorläufige Umsetzungsbericht veröffentlicht. Liechtenstein hat für die Umsetzungen mehrerer Empfehlungen bereits Schritte unternommen: Nachdem 2022 das Richterbestellungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz abgeändert wurde, konnten im Berichtsjahr ein Verhaltenskodex für Landtagsabgeordnete eingeführt und Integritätskriterien für Gericht und Staatsanwaltschaft erarbeitet oder weiterentwickelt werden.
Dennoch sind noch nicht alle Empfehlungen vollständig umgesetzt – insbesondere bedarf es weiterer Verbesserungen bei Transparenz, richterlicher Unabhängigkeit und Schutzmechanismen. Weiterhin vermisst die Staatengruppe Regelungen für Landtagsabgeordnete zum Umgang mit Interessenskonflikten, mit vertraulichen Informationen, mit Lobbying und der Annahme von Geschenken. Auch Nebentätigkeiten und finanzielle Interessen von Abgeordneten müssten offengelegt werden. Bei der Ausbildung von Richterinnen und Richtern vermisst der Ausschuss eine jährliche Schulung zum Thema Ethik und die Besetzung der Stelle eines vertraulichen Beraters. Bei der Staatsanwaltschaft stösst die Kündigung durch die Regierung in Artikel 50 des Staatsanwaltsgesetzes weiterhin auf Kritik. Insgesamt konnte Liechtenstein sechs der sechzehn Empfehlungen zufriedenstellend umsetzen. Von den übrigen Empfehlungen wurden acht teilweise und zwei nicht umgesetzt.
Vom 15. bis 19. April 2024 weilte ein GRECO-Evaluationsteam im Rahmen der fünften Evaluationsrunde in Liechtenstein und tauschte sich mit Behörden und zivilrechtlichen Organisationen über Massnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung bei der Regierung, bei leitenden Beamtinnen und Beamten sowie bei der Polizei aus. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Umgang mit ethischen Prinzipien und Verhaltensregeln, Interessenskonflikten, Transparenz über Aktivitäten, Vermögenswerten, Einkommen oder finanzielle Verpflichtungen und Interessenskonflikten. Der Bericht zur fünften Evaluationsrunde wird 2025 erwartet.
Zusätzliche Regelungen für Abgeordnete treffen, um mit Interessenskonflikten, vertraulichen Informationen, Nebentätigkeiten, Kontakten mit Dritten und der Annahme von Geschenken umzugehen.