Rechtsvertretung
Art. 19 Asylgesetz schreibt die Anwesenheit einer unabhängigen Hilfswerksvertretung bei Asylbefragungen vor. Dabei handelt es sich um Privatpersonen, die als neutrale Beobachtende an den Befragungen von Asylsuchenden teilnehmen. Durch ihre Anwesenheit soll die Einhaltung der Verfahrensrechte im Asylverfahren überwacht werden. Die Hilfswerksvertretenden erhalten eine Schulung zu ihrer Aufgabe und Funktion, Es gibt aber keine Qualitätsprüfung. Aufgrund der hohen Belastungen im Asylwesen wurden von 2020 bis 2023 keine Schulungen durchgeführt. Im Berichtsjahr fand je eine Schulung für die Hilfswerksvertretung sowie für das Personal der Flüchtlingshilfe statt.
Das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der VMR sind Ansicht, dass die Institution der Hilfswerksvertretung nicht geeignet ist, um die Rechte von Asylbewerbern bei den Befragungen zu garantieren. Sie kann zwar als neutrale Präsenz zu einem faireren Verfahren beitragen, doch sind ihre qualitativen und fachlichen Voraussetzungen nicht ausreichend, um die Rechte der Befragten wirksam zu vertreten. Um ein faires Verfahren zu garantieren, empfiehlt UNHCR die Prüfung von Alternativen. Der VMR empfiehlt seit Jahren die Einführung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung analog zum Schweizer System.
Die Hilfswerksvertretung bei Asylverfahren durch eine unentgeltliche Rechtsvertretung für Asylsuchende ersetzen.