Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
Das Formular ist gegen das automatische Ausfüllen von Bots abgesichert. Wenn Sie denken, dass das Formular nicht wie erwartet funktioniert, wenden Sie sich bitte an den Website Inhaber.
Hier finden Sie die Datenschutzinformationen
Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

  • Menschenrechte
    • Freiheitsrechte
    • Migration und Flucht
    • Kinder und Jugendliche
    • Frau und Mann
    • LGBTQIA+
    • Behinderung
    • Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Menschenrechtsschutz
    • Menschenrechte und die Agenda 2030
  • Über Uns
    • Aktuelles
    • Mission
    • Auftrag
    • Organisation
  • Mitgliedschaft
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Berichte
Beschwerde

Logo_VMR_Bunt_mit grauer Schrift_de.svg

  • Menschenrechte
    • Freiheitsrechte
    • Migration und Flucht
    • Kinder und Jugendliche
    • Frau und Mann
    • LGBTQIA+
    • Behinderung
    • Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Menschenrechtsschutz
    • Menschenrechte und die Agenda 2030
  • Über Uns
    • Aktuelles
    • Mission
    • Auftrag
    • Organisation
  • Mitgliedschaft
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
  • Berichte
  • Beschwerde
  • De En

Rechtsvertretung

Art. 19 Asylgesetz schreibt die Anwesenheit einer unabhängigen Hilfswerksvertretung bei Asylbefragungen vor. Dabei handelt es sich um Privatpersonen, die als neutrale Beobachtende an den Befragungen von Asylsuchenden teilnehmen. Durch ihre Anwesenheit soll die Einhaltung der Verfahrensrechte im Asylverfahren überwacht werden. Die Hilfswerksvertretenden erhalten eine Schulung zu ihrer Aufgabe und Funktion, Es gibt aber keine Qualitätsprüfung. Aufgrund der hohen Belastungen im Asylwesen wurden von 2020 bis 2023 keine Schulungen durchgeführt. Im Berichtsjahr fand je eine Schulung für die Hilfswerksvertretung sowie für das Personal der Flüchtlingshilfe statt.

Das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der VMR sind Ansicht, dass die Institution der Hilfswerksvertretung nicht geeignet ist, um die Rechte von Asylbewerbern bei den Befragungen zu garantieren. Sie kann zwar als neutrale Präsenz zu einem faireren Verfahren beitragen, doch sind ihre qualitativen und fachlichen Voraussetzungen nicht ausreichend, um die Rechte der Befragten wirksam zu vertreten. Um ein faires Verfahren zu garantieren, empfiehlt UNHCR die Prüfung von Alternativen. Der VMR empfiehlt seit Jahren die Einführung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung analog zum Schweizer System. 

 

23
Liechtenstein soll:

Die Hilfswerksvertretung bei Asylverfahren durch eine unentgeltliche Rechtsvertretung für Asylsuchende ersetzen.

 

zurück

 

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

info(at)vmr.li

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

Mi                        geschlossen


Beratungstermine nach Vereinbarung

VMRL Logo

  

 

 

 

  

              ​​​     

Spenden


Mitglied werden


Newsletter abonnieren

LinkedIn Icon.pngYouTube Icon..png

 

Barrierefreiheit

Impressum

Datenschutz