Interessensvertretung
Der Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein wurde im Jahre 1998 von der Caritas Liechtenstein, dem Verein für eine offene Kirche, der Stiftung Justitia et Pax so wie Einzelpersonen aus dem Umfeld verschiedener Hilfswerke gegründet. Auslöser dafür war die Aufnahme von Asylsuchenden in grösserem Umfang in den 90er Jahren und die Notwendigkeit einer professionellen Koordination der Unterbringung und Betreuung.
Die Flüchtlingshilfe ist ein gemeinnütziger Verein, der im Auftrag des Staates für die Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen in Liechtenstein zuständig ist. Die Betreuung umfasst die Unterbringung, Versorgung, Beratung und Begleitung sowie die Unterstützung bei Integration, Arbeitssuche und Rückkehrvorbereitung. Daneben setzt sich der Verein gemäss Statuten für den Schutz von Flüchtlingen, die Wahrung der Menschenwürde sowie die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention ein. Sie vertritt die Interessen von Asylsuchenden gegenüber Behörden und Öffentlichkeit und fördert die Solidarität der Bevölkerung mit Menschen auf der Flucht. Schliesslich kann sie mit anderen anerkannten Organisationen zusammenarbeiten und Flüchtlingsprojekte im In- und Ausland durchführen.
Damit steht die Flüchtlingshilfe vor der Herausforderung, einerseits als Auftragnehmerin der Regierung einen staatliche Auftrag zu erfüllen und andererseits als privater Verein die unabhängige Interessensvertretung für Asylsuchende und Flüchtlinge wahrzunehmen und ihren Rechtsschutz zu garantieren. Die Vereinbarkeit dieser Aufgaben wird vom VMR kritisch beurteilt. Eine seit einigen Jahren geplante Überarbeitung der Leistungsvereinbarung der Flüchtlingshilfe mit der Regierung, die auch diese Frage umfasst, konnte im Berichtsjahr erneut nicht abgeschlossen werden.
Rasch eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Flüchtlingshilfe abschliessen, die auch die Frage der unabhängigen Interessensvertretung des Vereins klärt.