Flüchtlings- und Asylpolitik
Das Flüchtlings- und Asylwesen Liechtensteins war im Berichtsjahr weiterhin vom Krieg in der Ukraine geprägt. Seit März 2022 erhalten Flüchtende aus der Ukraine analog zur Schweiz den Schutzstatus «S». Seit Kriegsausbruch stellten 1‘127 Personen ein Schutzgesuch in Liechtenstein (Stand 31. Dezember 2024). Im Berichtsjahr wurden 407 Anträge auf internationalen Schutz registriert. 318 Anträge standen in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, 317 davon von ukrainischen Staatsangehörigen und 1 Personen mit Drittstaatsangehörigkeit mit Aufenthalt in der Ukraine. Daneben wurden 89 reguläre Asylgesuche gestellt, hauptsächlich von Personen aus Nordafrika, dem Nahen Osten und dem Westbalkan. Die Mehrheit dieser Asylgesuche waren Gesuche aus Dublin-Staaten (EU) oder aus sicheren Heimats- und Herkunftsstaaten. Ende 2024 hielten sich 727 Schutzsuchende aus der Ukraine in Liechtenstein auf, davon 697 mit einem gültigen Schutzstatus „S“. 187 der anwesenden Schutzsuchenden waren minderjährig. Insgesamt betreute die Flüchtlingshilfe (FHL) Ende 2024 786 Personen, 151 Personen mehr als im Vorjahr und Rekord seit Gründung der FHL.
Im Berichtsjahr erhielten 231 Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S, also vorübergehenden Schutz in Liechtenstein. Zwei Personen erhielten eine vorläufige Aufnahme. Gleichzeitig wurde über das reguläre Asylverfahren keine einzige Person als Flüchtling in Liechtenstein anerkannt. Aufgrund der weiter angespannten Lage in der Ukraine spricht sich der VMR für einen Beibehalt des Schutzstatus „S“ für Flüchtende aus der Ukraine aus.
Die Dauer der Verfahren beim APA ist generell angemessen, obwohl gerade die Verfahren zur Bestimmung der vorübergehenden Schutzbedürftigkeit komplexer geworden sind. Allerdings wurden dem VMR vereinzelt Verfahrensverzögerungen in Asylverfahren gemeldet, insbesondere aufgrund der hohen Auslastung. Es ist wichtig, dass in diesen Fällen die Betroffenen regelmässig und transparent informiert werden.
Es wurden keine anderen solidarischen Massnahmen wie z.B. ein freiwilliger Selbsteintritt zur Durchführung eines Asylverfahrens in Liechtenstein oder die Aufnahme von Flüchtlingen oder Asylsuchenden über bestehende Wiederansiedlungs- oder Umsiedlungsprogramme der EU oder der UNO («Resettlement» oder «Relocation») getroffen. Gemäss Auskunft des zuständigen Ministeriums ist dies auch zukünftig nicht geplant. Diesbezüglich fordert der VMR angesichts der historisch hohen globalen Flüchtlingszahlen und der für Liechtenstein äusserst vorteilhaften europäischen Flüchtlings- und Migrationsregulation mehr Verantwortung und Solidarität.
Solidarität übt Liechtenstein jedoch im Rahmen der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE), insbesondere bei der Nothilfe und der internationalen Flüchtlings- und Migrationshilfe. In den Jahren 2022 und 2023 insgesamt rund 3,8 Millionen Franken für Projekte im Ukraine-Kontext eingesetzt. Diese Mittel wurden für Unterkunft, Nahrung, Medikamente, Wasser, sanitäre Einrichtungen und Stromversorgung oder für die Unterstützung von Geflüchteten in den Nachbarstaaten der Ukraine eingesetzt - z.B. für Massnahmen wie Registrierung, Rechtsberatung oder Zugang zu Bildung und grundlegenden Dienstleistungen. Zusätzlich wurde auch die Dokumentation von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen finanziert, um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen. Um dieses Engagement zu ermöglichen, stockte die Regierung das ordentliche IHZE-Budget in den Jahren 2023 und 2024 um insgesamt 3,6 Millionen Franken auf.