Mitglieder
Der VMR zählt derzeit 37 Mitgliedsorganisationen und 57 Einzelmitglieder. Alle elf Gemeinden Liechtensteins sind beratende Mitglieder. Die Gemeinden und die Mitgliedsorganisationen sind unsere Partner bei der Einschätzung und Beobachtung der Menschenrechtssituation. Sie sind Beratungs- und Anlaufstellen und kennen viele menschenrechtliche Probleme aus ihrer täglichen Arbeit. Sie wissen über Missstände Bescheid und unterstützen uns dabei, die richtigen Schwerpunkte in unserer Arbeit zu setzen und die nötigen Massnahmen zu empfehlen.
Die privaten Mitglieder sind Personen, die sich mit den Zielen des VMR identifizieren und dazu beitragen, dass die Menschenrechte gesellschaftlich verankert und im Alltag gelebt werden. Durch ihre Aufmerksamkeit, ihr Engagement und ihre Mitgliederbeiträge unterstützen sie die VMR-Mission.
Werden Sie Mitglied!
Ihr Wissen bringt uns weiter, Ihr Mitgliederbeitrag stärkt unsere Wirkung. Mit Ihrem Engagement helfen Sie uns, für Menschenrechte, Chancengleichheit und Inklusion in Liechtenstein einzutreten!
Hier geht es zum Antrag auf Mitgliedschaft:
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des VMR. Sie stellt sicher, dass der Verein auf Kurs bleibt und seinen gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Menschenrechte erfüllt. Die Versammlung fasst wichtige Beschlüsse für die Stärkung des Vereins: 2024 legte sie ein Verfahren für die Wahl des Vorstands fest, welches auch zukünftig die Unabhängigkeit und Kompetenz des VMR gewährleistet. Der Vorstand, bestehend aus fünf bis sieben unabhängigen Fachpersonen leitet die strategischen Geschicke und berät die Geschäftsstelle. Er ist fachlich sowie nach Alter, Geschlecht und Herkunft ausgewogen besetzt. Die Geschäftsstelle ist mit vier Personen (insgesamt 2,1 Vollzeitstellen) besetzt.

Der Vorstand und die Geschäftsstelle des Vereins für Menschenrechte
