Studie "Kindgerechte Justiz in Liechtenstein" vorgestellt
Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf Anhörung und Mitwirkung in allen sie betreffenden Rechtsverfahren. Der UN-Kinderrechtsausschuss stellte wiederholt fest, dass dieses Recht in der Praxis vieler Vertragsstaaten unzureichend umgesetzt wird und fordert konkrete Massnahmen zur strukturellen Verankerung kindgerechter Beteiligungsformen im Justizwesen.
Die Studie zeigt auf, inwieweit das aktuelle nationale Liechtensteiner Recht die Anforderungen an eine kindgerechte Justiz bereits erfüllt bzw. inwieweit die Ansprüche auf Partizipation aus kinderrechtlicher Sicht abgedeckt sind oder nicht. Zum anderen wurde überprüft, wie die Praxis Kinder in Verfahren einbindet und anhört, die sie selbst betreffen.
Die Studie identifiziert sechs wichtige Handlungsempfehlungen für Liechtenstein:
- Eine unabhängige Rechtsvertreterung für Kinder einführen
- Kinder im Verfahren informieren, vorbereiten und begleiten
- Anhörungspraxis standardisieren und kindgerecht gestalten
- Zusammenarbeit zwischen Stellen formalisieren
- Strukturelle Voraussetzungen schaffen
- Weiterbildung von Fachpersonen
Jetzt gilt es, die Resultate der Studie bekannt zu machen und mit den zuständigen Stellen zu besprechen. Geplant ist u.a. ein Pilotprojekt mit der Rechtsanwaltskammer.
Die Studie ist auf unserer Webseite verfügbar unter: Bericht Kindgerechte Justiz
