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Rechtsgutachten Schwangerschaftsabbruch

24. August 2026
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Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein: Was sagen die Menschenrechte? Der VMR hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das diese Frage abklärt.

Ein neues Rechtsgutachten der Universität Bern von Manuela Hugentobler, das der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) in Auftrag gegeben hat, ordnet die geltende Regelung und die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» menschenrechtlich ein.

Das Gutachten zeigt: Die Menschenrechte schützen die persönliche Selbstbestimmung und die Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch einer Schwangerschaft. Ein absolutes Verbot ist menschenrechtlich nicht zulässig. Wo ein Schwangerschaftsabbruch gesetzlich erlaubt ist, müssen Information und Zugang tatsächlich, rechtzeitig und diskriminierungsfrei gewährleistet sein.

Internationale Menschenrechtsorgane haben Liechtenstein wiederholt empfohlen, Zugangshürden abzubauen, die Kriminalisierung zu reduzieren und einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten. Die vorgeschlagene Fristenlösung liegt laut Gutachten grundsätzlich innerhalb des menschenrechtlichen Gestaltungsspielraums und erfüllt die menschenrechtlichen Anforderungen in wesentlichen Punkten besser als die heutige Regelung. 

Das Gutachten bietet damit eine wichtige Grundlage für die aktuelle Diskussion in Liechtenstein. Die wichtigsten Erkenntnisse sind zudem in einer übersichtlichen Broschüre zusammengefasst: 

 

Rechtsgutachten Menschenrechte Schwangerschaftsabbruch 2026

Broschüre Menschenrechte Schwangerschaftsabbruch 2026

 

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Rechtsgutachten Schwangerschaftsabbruch

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