Menschenrechte enden nicht an der Grenze
- Christian, worum geht es beim EU-Migrations- und Asylpakt?
Der EU-Migrations- und Asylpakt ist ein grosses Reformpaket, das die EU-Staaten im Mai 2024 verabschiedet haben. Ziel ist es, den Umgang mit Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten in Europa gerechter, einheitlicher und effizienter zu gestalten. Seit dem 12. Juni 2026 gilt der Pakt auch für Liechtenstein – gleichzeitig mit allen anderen EU- und Schengen-Staaten.
Konkret geht es unter anderem darum, wie Menschen an den Aussengrenzen Europas überprüft werden, wie Asylverfahren ablaufen, welches Land für welchen Fall zuständig ist und wie die Verantwortung solidarisch auf mehrere Schultern verteilt werden kann.
- Welche Rolle spielt Liechtenstein dabei?
Liechtenstein ist kein EU-Mitglied, gehört aber zu den sogenannten Schengen- und Dublin-Staaten. Das bedeutet: Liechtenstein hat sich bestimmten europäischen Regeln für Reisefreiheit und Asylverfahren angeschlossen und muss deshalb Teile des neuen Pakts übernehmen.
Direkt betroffen ist Liechtenstein von fünf Bereichen des Pakts: den Regeln zur Überprüfung von ankommenden Personen, dem europäischen Fingerabdruck- und Datensystem, den Vorschriften zur Verteilung der Zuständigkeit für Asylverfahren, den Krisenregelungen für Ausnahmesituationen sowie Teilen der Rückkehrregeln.
Was Liechtenstein nicht betrifft: Da das Land keine EU-Aussengrenzen hat, werden hier keine Grenzverfahren durchgeführt. Und am freiwilligen Solidaritätsmechanismus – bei welchem die Staaten andere Länder durch Aufnahme von Geflüchteten oder finanzielle Beiträge entlasten können – kann Liechtenstein teilnehmen, muss es aber nicht.
- Der VMR übernimmt neu einen unabhängigen Überwachungsmechanismus. Was bedeutet das konkret?
Der Verein für Menschenrechte Liechtenstein (VMR) soll als unabhängige Stelle kontrollieren, ob bei der Überprüfung von Migrantinnen und Migranten die Menschenrechte eingehalten werden.
Das heisst konkret: Der VMR schaut hin, ob Menschen Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten, ob niemand in ein Land zurückgeschickt wird, wo ihm Gefahr droht (sog. Prinzip der Nicht-Zurückweisung), ob das Wohl von Kindern besonders berücksichtigt wird und ob die Regeln zur Unterbringung und allfälligen Festhaltung von Personen eingehalten werden.
Ausserdem ist der VMR zuständig dafür, dass ernst zu nehmende Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen rasch und gründlich untersucht werden und dass er den Fortgang solcher Untersuchungen im Auge behält.
- Warum braucht es eine unabhängige Stelle für diese Aufgabe?
Jeder Schengen-Staat muss eine unabhängige Stelle benennen, die diese Überwachungsaufgabe übernimmt. Der entscheidende Punkt dabei: Diese Stelle muss staatliche Behörden kontrollieren und kann deshalb nicht selbst Teil des Staates sein.
Der VMR erfüllt als nationale Menschenrechtsorganisation diese Anforderungen. Er ist weder dem Staat unterstellt noch von ihm abhängig, was ihn zu einer der wenigen Organisationen in Liechtenstein macht, die für diese Rolle geeignet sind.
- Wie wird der VMR diese Aufgabe in der Praxis wahrnehmen?
Der VMR wird regelmässig – teils angekündigt, teils unangekündigt – vor Ort kontrollieren, ob die Rechte von Migrantinnen und Migranten eingehalten werden. Gleichzeitig steht er als Anlaufstelle für betroffene Personen zur Verfügung, die sich melden können, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Der VMR dokumentiert seine Beobachtungen, verfasst Berichte und spricht Empfehlungen aus sowohl gegenüber liechtensteinischen Behörden als auch auf internationaler Ebene. Dazu pflegt er den Austausch mit anderen nationalen und internationalen Organisationen und bildet sich laufend weiter.
- An wen können sich Menschen wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Rechte verletzt wurden?
Menschen, die glauben, dass ihre Rechte im Rahmen der Überprüfungsverfahren verletzt wurden, können sich direkt an den VMR wenden. Der VMR ist die zuständige unabhängige Stelle, die solche Meldungen entgegennimmt und – wenn die Vorwürfe begründet sind – dafür sorgt, dass die Sache untersucht wird.
- Was passiert, wenn der VMR Missstände feststellt?
Der VMR hält jeden Kontakt und jeden Fall schriftlich fest. Je nach Art des Problems nimmt er Kontakt mit den zuständigen Behörden auf und sorgt dafür, dass bei ernsthaften Vorwürfen eine förmliche Untersuchung eingeleitet wird. Den weiteren Verlauf dieser Untersuchungen begleitet und überwacht der VMR aktiv.
- Warum ist dieses neue Mandat für Liechtenstein wichtig?
Liechtenstein hat sich wie alle anderen Schengen-Staaten klar zu den Menschenrechten bekannt, etwa durch die Europäische Menschenrechtskonvention und weitere internationale Abkommen. Mit dem neuen Mandat des VMR bekommt dieses Bekenntnis im Migrationsbereich eine konkrete, überprüfbare Form.
Gerade weil Liechtenstein ein kleines Land ohne EU-Aussengrenze ist und die Zahl der Asylsuchenden vergleichsweise gering ist, könnte man meinen, ein solcher Mechanismus sei hier kaum nötig. Doch das Gegenteil ist richtig: Gerade in kleinen Staaten, wo viele Behörden und Entscheidungsträgerinnen und -träger sich persönlich kennen und die Öffentlichkeit weniger Kontrolldruck erzeugt, ist eine unabhängige Instanz besonders wertvoll.
Der unabhängige Überwachungsmechanismus schafft Klarheit darüber, was rechtlich und menschenrechtlich korrekt ist. Das schützt nicht nur die betroffenen Menschen, sondern auch die Behörden selbst. Denn korrekt dokumentierte Abläufe bieten rechtliche Sicherheit und schützen vor ungerechtfertigter Kritik. Zudem stärkt eine unabhängige Kontrolle das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat und schützt die Behörden vor politischem Druck, in Ausnahmesituationen die Menschenrechte zu umgehen.
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