Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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58 Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechte

Der VMR richtet im Jahr 2025 folgende Empfehlungen zur Verbesserung der  Menschenrechte an den Staat.

Liechtenstein soll …

Umsetzung internationaler Empfehlungen

1

Einen effizienteren, transparenteren und partizipativen Prozess bei der Priorisierung von Empfehlungen einführen sowie stärkere Führungsverantwortung wahrnehmen und mehr operative Ressourcen für die Umsetzung von internationalen Empfehlungen bereitstellen.

Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit

2

Einen verbindlichen Kodex für Journalistinnen und Journalisten erlassen, der die Grundsätze der Wahrheit, der Meinungsfreiheit und den Schutz vor Diskriminierung festschreibt.

3

Ein Religionsgemeinschaften-Gesetz verabschieden, das die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung aller Religionen garantiert.

4

Die Bemühungen zur Schaffung von glaubenskonformen Begräbnisstätten für Musliminnen und Muslime dringend wieder aufnehmen.

5

Dringend ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) schaffen.

6

Eine übergreifende Anti-Korruptions-Strategie für die öffentliche Hand, einen Verhaltenskodex gegen Korruption für die Landespolizei und verbindliche Regeln für Landtagsabgeordnete erlassen, wie mit Interessenskonflikten, vertraulichen Informationen, Nebentätigkeiten, Kontakten mit Dritten und der Annahme von Geschenken umzugehen ist.

7

Konkrete Massnahmen ergreifen, um die Menschenrechtsverletzungen von Personen unter US-Sanktionen in Liechtenstein zu beheben.

8

Einen Aktionsplan gegen Menschenhandel ausarbeiten und die nationale Meldestelle für Menschenhandel breiter bekannt machen. Richterinnen und Richter, die Polizei, Migrationsbehörden und Fachstellen zu Menschenhandel schulen.

9

Eine unabhängige Stelle zur Untersuchung von Folter und für Beschwerden gegen Aktivitäten von Polizei- und Justizvollzugsbeamten schaffen.

10

Die Grundlage schaffen, dass liechtensteinische Behörden und der liechtensteinische Folterpräventionsmechanismus (NPM) im Ausland inhaftierte Personen besuchen können.

11

Audio- oder Videoaufzeichnungen bei allen polizeilichen Vernehmungen machen. Minderjährigen bei Vernehmungen in jedem Fall und automatisch eine Vertrauensperson und einen Rechtsbeistand stellen.

12

Die Verjährung für Folter im Strafgesetzbuch abschaffen und angemessene Strafen einführen.

13

Die Grundlage für eine medizinische Abklärung und eine Haftfähigkeitsprüfung innert 24 Stunden nach Inhaftierung schaffen und entsprechendes medizinisches und psychiatrisches Fachpersonal für das Landesgefängnis bereitstellen.

14

Eine separate Unterbringung für Menschen in Ausschaffungshaft umsetzen.

15

Dringlich einen Standardprozess für die Inhaftierung und Begleitung von Minderjährigen sowie Regeln für das Kontaktrecht von Kindern zu Elternteilen in Haft oder Untersuchungshaft einführen.

16

Einen strategischen Prozess zur Erweiterung des Landesgefängnisses angehen, um Mängel bei der Infrastruktur, sowie den Bildungs- und Beschäftigungsangeboten zu beheben.

17

Überprüfen, ob die Richtlinien für bewegungseinschränkende Massnahmen in allen sozialen Einrichtungen umgesetzt werden.

18

Eine gesetzliche Grundlage für die Heimunterbringung und eine unabhängige Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und sozialen Einrichtungen sowie deren Angehörige schaffen.

19

Einen psychologischen Notfalldienst aufbauen oder ein Qualifikations-, Beratungs- oder Unterstützungssystem für Ärztinnen und Ärzte bei psychologischen Notfällen einführen.

20

Den Staatsvertrag mit der Schweiz über die fürsorgerische Unterbringung von Personen aus Liechtenstein in Kraft setzen.

21

Die gesetzlichen Regelungen zum Opferschutz überarbeiten, sodass Opfer von Straftaten keine Verfahrenshilfe zurückzahlen müssen.

22

Ein Verbandsbeschwerderecht im Menschenrechtsbereich für anerkannte Organisationen und Verbände einführen.

23

Das KI-Rahmengesetz des Europarats rasch ratifizieren und die KI-Verordnung sowie die Datenschutzgrundverordnung der EU gegen Abschwächungsversuche verteidigen.

Asyl- und Flüchtlingswesen

24

Die Abschaffung der Lohnzession für Asylsuchende überprüfen.

25

Rasch eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Flüchtlingshilfe abschliessen, die auch die Frage der unabhängigen Interessensvertretung des Vereins klärt.

26

Alternativen für die Hilfswerksvertretung durch Laien bei Asylverfahren prüfen und ggf. durch eine unentgeltliche Rechtsvertretung ersetzen.

27

Einen positiven Schutzstatus anstelle der vorläufigen Aufnahme für Schutzbedürftige schaffen, welche nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.

28

Die Altersgrenze in Art. 9 der Asylverordnung für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden (UMAs) von 16 Jahren auf 18 Jahre anheben und somit an die Vorgaben der Kinderrechtskonvention anpassen.

Migration und Integration

29

Mehr Ressourcen für die Umsetzung der Integrationsstrategie bereitstellen.

30

Das Dolmetscherangebot in Arztpraxen auf alle Gesundheitsdienstleistungen und weitere Gesellschaftsbereiche ausweiten. Die Finanzierung vereinheitlichen und das Angebot bekannter machen.

31

Eine Härtefallregelung für den Familiennachzug im Ausländergesetz einführen und den Vorbehalt zu Art. 10 der Kinderrechtskonvention zurückziehen.

32

Dringlich einen Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten einführen.

33

Den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Praktikantinnen und Praktikanten betreffend Arbeitszeiten, Mindestlohn, Verpflegung und Unterbringung überarbeiten.

Gesundheit und soziale Gerechtigkeit

34

Die Umsetzungsverordnung zum Leistungsaufschub bei den Krankenkassen überarbeiten, sodass Notfallbehandlungen definiert sind und während des Aufschubs nicht in Anspruch genommene Leistungen nicht als Schulden angerechnet werden.

35

Die Ursachen, Gefährdungsfaktoren und Folgen von Armut vertieft untersuchen, um einen nationalen Aktionsplan dagegen ausarbeiten zu können. Die Ressourcen zur Verfügung stellen, um diesen umzusetzen.

36

Bei der Umsetzung der Altersstrategie besonders auf die Herausforderungen von gefährdeten Gruppen, wie älteren Personen mit Migrationshintergrund, achten. Ausserdem ausreichend finanzielle Ressourcen zur Umsetzung bereitstellen.

Kinderrechte

37

Die dringenden Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses koordiniert und vollständig umsetzen, insbesondere durch die Schaffung einer Strategie zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen.

38

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Obsorge zum Kindschaftsrecht sowie eine kindgerechte Justiz gemäss den internationalen Vorgaben umsetzen.

39

Sofortige Massnahmen ergreifen, um den Kinder- und Jugendschutz bei der unbegleiteten Nutzung digitaler Schulgeräte sicherzustellen.

40

Gezielte staatliche Anstrengungen unternehmen, um eine Vorreiterrolle der Landes- und Gemeindeverwaltungen bei Berufsattest-Lehrangeboten wahrzunehmen.

41

Ein Präventionsprogramm zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, mit einem Schwerpunkt auf benachteiligte Kinder und Jugendliche, entwickeln und umsetzen.

42

Auf der Grundlage der GREVIO-Empfehlungen und der Forderungen des UNO-Kinderrechtsausschusses einen nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder erarbeiten.

43

Die Arbeiten für ein Konzept zur Umsetzung eines Jugendstrafvollzugs im Inland rasch abschliessen und umsetzen und die ausländerrechtliche Haft für Personen unter 18 Jahren abschaffen.

Menschen mit Behinderungen

44

Die Ressourcen zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bereitstellen und die Grundlagen für die notwendigen statistischen Daten erarbeiten.

45

Die Umsetzung von barrierefreien Webseiten und mobilen Anwendungen konsequent vorantreiben und dabei zentrale Inhalte in leichter Sprache veröffentlichen.

46

Die Wahlunterlagen und Wahlprozesse barrierefrei und inklusiv gestalten. Die Verfahren zum Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht an die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention anpassen.

47

Bestehende staatliche und private Opferhilfe- und Beratungsstellen inklusiv ausgestalten und weiterzubilden, sodass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind.

48

Rasch einen stillen und barrierefreien Notruf für gefährdete Personen einführen.

Gleichstellung von Frau und Mann

49

Die konsultierte Gleichstellungsstrategie zeitnah finalisieren und einen koordinierten Prozess zur Umsetzung mit den notwendigen Ressourcen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft lancieren.

50

Eine breit angelegte Weiterbildung zur Istanbul-Konvention bei Justiz, Polizei und staatlichen sowie nichtstaatlichen Fachstellen durchführen.

51

Eine einheitliche Datengrundlage für Erfassung von häuslicher Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention umsetzen.

52

Mehr Ressourcen und eine nationale Gewaltschutzstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereitstellen.

53

Den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren und über die Krankenversicherung abdecken. Den Zugang zu Informationen und sicheren Abtreibungs- und Nachsorgediensten für Frauen und Mädchen gewährleisten.

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (LGBTIQA+)

54

Geschlechtsangleichende Operationen bei intersex geborenen Kindern ohne medizinische Notwendigkeit und ohne informierten Entscheid verbieten und die medizinische Beratungs- und Behandlungspraxis von intersex geborenen Kindern untersuchen.

55

Die dringliche ECRI-Empfehlung von 2018 zur wissenschaftlichen Erhebung der Situation von LGBTIQA+-Personen in Liechtenstein umsetzen.

56

Ein modernes Personenstandsgesetz einführen, das die Möglichkeit zum Eintrag einer dritten Geschlechtskategorie im Personenregister und anderen offiziellen Dokumenten schafft und eine menschenrechtskonforme Regelung für die Änderung des Geschlechts umfasst.

57

Eine gesetzliche Grundlage für die Rehabilitierung und Wiedergutmachung für Personen schaffen, die in Liechtenstein in der Vergangenheit aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt wurden.

Menschenrechte und Nachhaltigkeit

58

Eine stärkere Entschlossenheit und Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zeigen, und die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung von Umsetzungsplänen sowie durch Förderprogramme für Nachhaltigkeitsprojekte einbeziehen.

 

 

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Verein für Menschenrechte

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9494 Schaan
Liechtenstein

 

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Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

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