Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Ehe für alle

Im Januar trat in Liechtenstein ein Gesetz zur Ehe für alle in Kraft. Die Öffnung der Ehe stellt einen wesentlichen Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von LGBTIQA+-Personen in Liechtenstein dar. Sie hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Bedeutung, da sie die Gleichwertigkeit von Partnerschaften unabhängig von der sexuellen Orientierung anerkennt und sichtbar macht. Damit trägt sie zur Reduktion von Diskriminierung und zur Stärkung der Rechte von LGBTQIA+-Personen bei.

Zugleich verbessert die Ehe für alle die rechtliche Absicherung von Familien. Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erhalten mehr Stabilität und zentrale Fragen wie Sorgerecht, soziale Absicherung sowie Erb- und Rentenansprüche werden klar geregelt. In Kombination mit der Aufhebung des Adoptionsverbots und dem Zugang zur Fortpflanzungsmedizin markiert dies einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer umfassenderen rechtlichen Gleichstellung in Liechtenstein. Diesem Umstand trägt die Bewertung der ILGA, der europäischen Dachorganisation für LGBTQIA-Personen in der  RainbowMap positiv Rechnung.

 

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